Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Zu den möglichen Massnahmen, die der FINMA zur Sanierung eines Finanzinstituts in Schieflage zur Verfügung stehen, gehört der Bail-in. Dieser ist die Befugnis, mittels hoheitlicher Anordnung Fremd- in Eigenkapital umzuwandeln oder das Fremdkapital ganz oder teilweise herabzusetzen. Roland Fischer und Rebecca Rötheli berichten umfassend von aktuellen und künftigen Regeln des Bail-in.
 
Eine der Besonderheiten des neuen Sanierungsrechts besteht darin, dass die Nachlassstundung aufgehoben werden kann, wenn dem Schuldner die Sanierung während der Stundung ohne Nachlassvertrag gelingt. Felix Rutschmann und Isaak Meier analysieren die entsprechende Regelung des Artikels 296a SchKG.
 
Marc Bernheim und Gaudenz Geiger kommentieren mit Artikel 306 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG eine weitere Bestimmung des neuen Sanierungsrechts. Diese knüpft die richterliche Bestätigung eines ordentlichen Nachlassvertrags an die Voraussetzung, dass die Anteilsinhaber einen angemessenen Sanierungsbeitrag leisten.
 
Wird der Konkurs eröffnet, kann die erste Gläubigerversammlung über Fragen, deren Erledigung keinen Aufschub duldet, Beschlüsse fassen – insbesondere über die Fortsetzung des Gewerbes des Gemeinschuldners und über die Vornahme von freihändigen Verkäufen. Kurt und Marlen Stöckli erörtern ausgewählte praktische Probleme bei dringlichen Beschlüssen der ersten Gläubigerversammlung.
 
Auch was mit der Software des Konkursiten geschieht, kann im Konkurs von massgebender Bedeutung sein. Philipp Possa und Melanie Gasser untersuchen diese Frage für den Konkurs des Entwicklers oder Anbieters.
 
Roland Schegg und Benjamin Rutz schliesslich setzen in ihrem Beitrag zur Früherkennung und Bewältigung von Unternehmenskrisen bei KMU gedanklich vor einem Sanierungs- oder Konkursverfahren ein und werfen dabei auch die Frage der Szenarienplanung auf.
 
Eine zweite Schwerpunkt-Ausgabe zum Sanierungs- und Insolvenzrecht mit weiteren aktuellen Themen wird am 26. August 2019 erscheinen.
 
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und wunderschöne Hochsommertage!
 
Dr. iur. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M.
Redaktor Sanierungs- und Insolvenzrecht



 

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