Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Regina Aebi-Müller stellt erneut die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Familienrecht zwischen dem 1. Januar 2019 bis Ende Dezember 2019 vor. Ziel ist es, einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Das Bundesgericht hatte immer wieder Gelegenheit, sich einlässlich mit vielfältigen familienrechtlich relevanten Lebenssachverhalten zu befassen.
In den neuen Observationsbestimmungen im ATSG und in der ATSV werden eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, welche künftig abschliessend durch die Gerichte auszulegen sind, verwendet. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Sozialversicherern, Behörden und Observanten. Benjamin Weibel setzt die neuen Bestimmungen in Relation zur bestehenden Rechtsprechung und bietet damit eine Auslegungshilfe zu bislang ungeklärten Fragen bei unbestimmten Rechtsbegriffen.
Das GAFI-Gesetz, welches am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, bringt einschneidende Änderungen im Aktienrecht, insbesondere in Bezug auf Inhaberaktien. Adrien Ramelet und Marie Pittet erläutern die Voraussetzungen für die Ausgabe von Inhaberaktien und die sich daraus ergebenden Meldepflichten und widmen sich dem Schicksal der bereits bestehenden Inhaberaktien, insbesondere der Problematik der Umwandlung in Namenaktien, wie sie das Übergangsregime vorsieht.
Mit dem Token- und VT-Dienstleistergesetz verfügt Liechtenstein als erstes Land über eine umfassende Regulierung der Token-Ökonomie. Fabian Teichmann und Léonard Gerber diskutieren die durch die Regulierung von Token und Blockchain-Technologien aufgeworfenen Fragen, insbesondere mit Blick auf den liechtensteinischen Ansatz zur Entschärfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und elektronische Sicherheit.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter