Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Regina Aebi-Müller stellt erneut die wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Familienrecht zwischen dem 1. Januar 2019 bis Ende Dezember 2019 vor. Ziel ist es, einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Das Bundesgericht hatte immer wieder Gelegenheit, sich einlässlich mit vielfältigen familienrechtlich relevanten Lebenssachverhalten zu befassen.
In den neuen Observationsbestimmungen im ATSG und in der ATSV werden eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, welche künftig abschliessend durch die Gerichte auszulegen sind, verwendet. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Sozialversicherern, Behörden und Observanten. Benjamin Weibel setzt die neuen Bestimmungen in Relation zur bestehenden Rechtsprechung und bietet damit eine Auslegungshilfe zu bislang ungeklärten Fragen bei unbestimmten Rechtsbegriffen.
Das GAFI-Gesetz, welches am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, bringt einschneidende Änderungen im Aktienrecht, insbesondere in Bezug auf Inhaberaktien. Adrien Ramelet und Marie Pittet erläutern die Voraussetzungen für die Ausgabe von Inhaberaktien und die sich daraus ergebenden Meldepflichten und widmen sich dem Schicksal der bereits bestehenden Inhaberaktien, insbesondere der Problematik der Umwandlung in Namenaktien, wie sie das Übergangsregime vorsieht.
Mit dem Token- und VT-Dienstleistergesetz verfügt Liechtenstein als erstes Land über eine umfassende Regulierung der Token-Ökonomie. Fabian Teichmann und Léonard Gerber diskutieren die durch die Regulierung von Token und Blockchain-Technologien aufgeworfenen Fragen, insbesondere mit Blick auf den liechtensteinischen Ansatz zur Entschärfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und elektronische Sicherheit.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
Abstract
Die Einführung und die damit zusammenhängende Umsetzung der neuen Observationsbestimmungen im Sozialversicherungsrecht führte und führt weiterhin zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Sozialversicherern, Behörden und Observanten. Da es dem expliziten Wunsch des Gesetzgebers entsprach, «lediglich» die bislang geltende Rechtsprechung zu kodifizieren, werden in diesem Beitrag die neuen Bestimmungen im ATSG bzw. in der ATSV auch vor diesem Hintergrund beleuchtet. Damit soll auf Knackpunkte in der Umsetzung hingewiesen, weitere Klärungen vorgenommen und damit besonders für die operative Praxis eine Auslegungshilfe geboten werden.
Abstract
Der vorliegende Beitrag enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht vom 1. Januar 2019 bis Ende Dezember 2019 (massgeblich ist das Datum der Veröffentlichung im Internet). Ziel ist es einmal mehr, dem am Familienrecht interessierten Praktiker einen raschen Überblick über die aktuelle bundesgerichtliche Praxis zu bieten. Berücksichtigt wurden alle in der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide publizierten bzw. zur Publikation vorgesehenen Urteile sowie ausgewählte, nur im Internet zugängliche Entscheide.
Abstract
Dieser Beitrag stellt die neuen Regelungen bezüglich Inhaberaktien vor, die am 1. November 2019 in Kraft getreten sind. Die Autoren ermitteln zuerst, in welchen Fällen Inhaberaktien (Art. 622 Abs.1bis OR) angesichts der vom Gesetzgeber angestrebten Transparenzziele emittiert werden können, insbesondere mit Blick auf die Melde- (Art.697i aOR) oder Angabepflicht (Art. 120 FinfraG) des Aktionärs. Anschliessend befassen sie sich mit dem Schicksal der bereits vor der Gesetzesänderung bestehenden Inhaberaktien und im Speziellen mit der Problematik ihrer Umwandlung in Namensaktien, wie sie im Übergangsregime vorgesehen ist (Art. 4 ff. UeB OR). (el)
Abstract
Mit der Entwicklung der Blockchain-Technologien und der Token sind neue Dienstleistungen und Anwendungen im Bereich der Krypto-Währungen entstanden. Diese sind mit Risiken mit Blick auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und elektronische Sicherheit verbunden. Das neue liechtensteinische Gesetz über Token und VT-Diensleister bietet die Gelegenheit, diese Risiken und den diesbezüglichen Regulierungsansatz von Liechtenstein zu analysieren.
Abstract
BGer – Das Drücken des «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird. Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich. Allerdings muss das Obergericht im konkreten Fall nochmals prüfen, ob die weiterverbreiteten Inhalte tatsächlich eine üble Nachrede darstellen. (Urteil 6B_1114/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht wollte, dass eine als Schweizerin geborene Belgierin und ihre Tochter die Schweiz verlassen. Das Bundesgericht kassierte das Urteil und wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Das Bundesverwaltungsgericht habe nicht alle Fakten gewürdigt. (Urteil 2C_800/2019)
Abstract
BGer – Die stationäre therapeutische Massnahme für einen heute 30-Jährigen, der 2010 im Wahn seinen Freund erstach, wird um weitere fünf Jahre verlängert. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Beschluss des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_1165/2019)
Abstract
BGer – Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt unterstehen nicht der Tabaksteuer. Es fehlt dafür die gesetzliche Grundlage. Die Tabaksteuer von 25 Prozent auf den Verkaufspreis fällt per sofort weg. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei Produktionsfirmen gutgeheissen. (Urteile 2C_348/2019, 2C_350/2019 und 2C_402/2019)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Lage von Asylsuchenden in Bulgarien im Rahmen der Dublin-Überstellungen geprüft. Es gelangt zum Schluss, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Bulgarien keine systemischen Mängel aufweisen, die ein vollständiges Aussetzen von Überstellungen in dieses Land rechtfertigen würden. Es soll auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung festgelegt werden, ob auf eine Überstellung des betreffenden Asylsuchenden in dieses Land zu verzichten ist oder nicht. (Urteil F-7195/2018)
Abstract
BVGer – Das Bild eines Hirsches mit einem strahlenden Kreuz im Geweih lenkt die Gedanken eines durchschnittlichen Christen eher auf einen Kräuterlikör als auf religiöse Gefühle. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem Markenstreit. (Urteil B-1440/2019)
Abstract
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten an verschiedenen Fussball-Weltmeisterschaften und FIFA-Confederations Cups hat die Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen den ehemaligen Generalsekretär der Fédération Internationale de Football Association (FIFA), Jerôme Valcke, gegen den Geschäftsführer der BeIN Media Group, Nasser Al-Khelaifi, und gegen einen Geschäftsmann im Bereich von Sportrechten erhoben.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Dies ergab das nun abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA.
Abstract
Am 1. April 2020 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Migrationsbereich in Kraft. Dieses Datum hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 festgelegt. Zu den vom Parlament im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) vorgenommenen Änderungen gehört unter anderem, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannten Flüchtlingen die Reise in einen Drittstaat verbieten kann, insbesondere in Nachbarländer ihres Herkunftsstaates, um das Heimatreiseverbot durchzusetzen.
Abstract
Am 27. September 2019 hat das Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) beschlossen, welche vorsieht, dass der Bund weiterhin Abgeltungen für die Sanierung von Austragungsorten historischer Schiessen und Feldschiessen gewähren kann, auch wenn bis Ende 2020 keine Kugelfangvorrichtungen installiert wurden. An seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 hat der Bundesrat beschlossen, diese Gesetzesänderung per 1. März 2020 in Kraft zu setzen.
Abstract
Pestizide und andere Mikroverunreinigungen können das Trinkwasser verunreinigen und die Lebewesen im Wasser schädigen. Das UVEK will die Gewässer besser schützen. Es hat dazu die Gewässerschutzverordnung angepasst. Wie bisher dürfen Pestizide in allen Bächen, Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, den Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Für 12 Pestizide, die für Wasserlebewesen besonders problematisch sind, führt die Verordnung zusätzlich strengere Grenzwerte ein. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel Grenzwerte festgelegt. Die revidierte Gewässerschutzverordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
Jusletter