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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft. Der heutige Jusletter befasst sich mit einigen Neuerungen.

Astrid Waser gibt eine Übersicht über die nach neuem Recht geltenden Massnahmen und Sanktionen und prüft, welche Verfahrensgarantien die Vergabestellen den betroffenen Unternehmen in Sanktionsverfahren zu gewährleisten haben. In einem Exkurs wird auf das Zusammenspiel zwischen den Sanktionen im Vergaberecht und Sanktionen in weiteren Erlassen eingegangen.

Eine weitreichende Änderung betrifft das «ökologische Beschaffungswesen». Rika Koch beleuchtet den Hintergrund des Umweltschutzes im öffentlichen Beschaffungswesen und diskutiert den diesbezüglichen Vergabekulturwandel sowie den neuen gesetzlich eingegrenzten Spielraum für ökologische Beschaffungskriterien unter gleichzeitiger Einhaltung der internationalen Wettbewerbsgrundsätze.

Mehr Qualität und Nachhaltigkeit stehen beim revidierten BöB im Vordergrund. Preistreibereien mit Qualitätsverlusten sollen verhindert werden. Für Schweizer Bauprodukte – insbesondere aus einheimischen Rohstoffen – bietet dieses Gesetz viele Chancen, wobei der Vollzug noch einige Fragen aufwirft. Peter Burkhalter beleuchtet erste Erkenntnisse und liefert Anregungen für Vollzugshilfen. 

Freihändig ist nach geltendem BöB ein Verfahren, in welchem die Beschaffungsstelle «direkt» und «ohne Ausschreibung» einen Auftrag vergibt. Solchen freihändigen Verfahren kommt häufig eine erhebliche Bedeutung im Rahmen eines Beschaffungskonzepts zu. Ivo von Arx, Simon Siegrist und Michael Buchser geben einen praxisbezogenen Überblick und vergleichen das Verfahren nach altem und neuem Recht. 

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche. 

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

Beiträge
Astrid Waser
Astrid Waser
Abstract

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Darin erfahren unter anderem die Sanktionen einige relevante Verschärfungen. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über die nach dem neuen Recht geltenden Massnahmen und Sanktionen und prüft, welche Verfahrensgarantien die Vergabestellen den betroffenen Unternehmen in Sanktionsverfahren zu gewährleisten haben. Kritisch hinterfragt wird auch das Zusammenspiel zwischen den Sanktionen im Vergaberecht und den Sanktionen in anderen Erlassen wie beispielsweise dem Kartellgesetz, die nebeneinander Gültigkeit beanspruchen. Der vorliegende Beitrag erfolgt mit einem Fokus auf das Bundesrecht, jedoch wird, wo relevant, auch das interkantonale Recht in die Ausführungen miteinbezogen.

Rika Koch
Abstract

Während das bisherige Vergaberecht die Berücksichtigung von ökologischen Kriterien im Beschaffungswesen nur oberflächlich regelte, enthält das 2019 revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) weiterreichende Bestimmungen «ökologischen Beschaffungsrechts». Die Autorin kommentiert diese Änderungen mit Blick auf die Rahmengesetzgebung der Welthandelsorganisation (WTO). Dabei beleuchtet sie den spannungsgeladenen Hintergrund, diskutiert den Vergabekulturwandel und zeigt den neuen Spielraum des ökologischen Beschaffungswesens unter Einhaltung der internationalen Wettbewerbsregeln auf.

Peter Burkhalter
Peter Burkhalter
Abstract

Am 1. Januar 2021 tritt das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Mehr Qualität und Nachhaltigkeit stehen im Vordergrund. Preistreibereien mit Qualitätsverlusten sollen verhindert werden. Für Schweizer Bauprodukte – insbesondere aus einheimischen Rohstoffen – bietet dieses Gesetz viele Chancen, wobei der Vollzug noch einige Fragen aufwirft. Dieser Beitrag beleuchtet erste Erkenntnisse und liefert Anregungen für Vollzugshilfen. Er knüpft an die Ausführungen des gleichnamigen Webinars des Vereins Green Building Schweiz vom 8. Juni 2020 an.

Essay
Ivo von Arx
Ivo von Arx
Simon Siegrist
Michael Buchser
Abstract

Freihändigen Verfahren kommt häufig eine erhebliche Bedeutung im Rahmen eines Beschaffungskonzeptes zu. Freihändige Verfahren erfolgen immer gestützt auf eine Rechtsgrundlage und haben dabei mehr oder weniger strengen rechtlichen Voraussetzungen zu genügen. Der Bund erhält am 1. Januar 2021 ein totalrevidiertes Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen mit dazugehöriger Verordnung. Die vorliegende Abhandlung unterzieht das freihändige Verfahren nach altem und neuem Recht einer bewertenden Betrachtung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht gibt der Beschwerde eines Vereins teilweise statt, der im Zusammenhang mit dem Projekt «End of Life» Zugang zu den Akten des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) beantragt hat. Der SNF wird gemäss Öffentlichkeitsgesetz einen neuen Entscheid treffen müssen. (Urteil 1C_643/2019) (dr)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Orllati-Gruppe gegen Télévision romande zurück. Das Programm «Mise au point», das 2018 dem Bauunternehmen gewidmet ist, erfüllt die gesetzlich festgelegten Anforderungen. (Urteil 2C_40/2020) (dr)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Einzelne Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs sind weiterhin notwendig und werden daher verlängert. Das Parlament hat im Rahmen des Covid-Gesetzes die Schaffung der dafür notwendigen Grundlage gutgeheissen. Um eine nahtlose Weiterführung zu gewährleisten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 die Verlängerung der Verordnung Justiz und Verfahrensrecht verabschiedet. Gleichzeitig werden die Regelungen der veränderten epidemiologischen Lage angepasst. Sie gelten längstens bis am 31. Dezember 2021.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 beschlossen, Artikel 13 der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) zu ändern. Zur Minimierung der Risiken einer Infektion mit COVID-19 können Patientinnen und Patienten aufgrund strikter Kriterien bis zu sieben Tagesdosen medizinischen Heroins mitgegeben werden. Diese Änderung bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 25. September 2020 zwei Vereinbarungen mit Liechtenstein im Landwirtschaftsbereich genehmigt. Diese regeln die Beteiligung Liechtensteins an den Massnahmen der Schweizer Agrarpolitik.

Jurius
Abstract

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat in einem Enforcementverfahren festgestellt, dass die Bank SYZ SA gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hatte. Die Verstösse erfolgten im Kontext einer sehr bedeutenden Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aus Angola.