Jusletter

Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft. Der heutige Jusletter befasst sich mit einigen Neuerungen.

Astrid Waser gibt eine Übersicht über die nach neuem Recht geltenden Massnahmen und Sanktionen und prüft, welche Verfahrensgarantien die Vergabestellen den betroffenen Unternehmen in Sanktionsverfahren zu gewährleisten haben. In einem Exkurs wird auf das Zusammenspiel zwischen den Sanktionen im Vergaberecht und Sanktionen in weiteren Erlassen eingegangen.

Eine weitreichende Änderung betrifft das «ökologische Beschaffungswesen». Rika Koch beleuchtet den Hintergrund des Umweltschutzes im öffentlichen Beschaffungswesen und diskutiert den diesbezüglichen Vergabekulturwandel sowie den neuen gesetzlich eingegrenzten Spielraum für ökologische Beschaffungskriterien unter gleichzeitiger Einhaltung der internationalen Wettbewerbsgrundsätze.

Mehr Qualität und Nachhaltigkeit stehen beim revidierten BöB im Vordergrund. Preistreibereien mit Qualitätsverlusten sollen verhindert werden. Für Schweizer Bauprodukte – insbesondere aus einheimischen Rohstoffen – bietet dieses Gesetz viele Chancen, wobei der Vollzug noch einige Fragen aufwirft. Peter Burkhalter beleuchtet erste Erkenntnisse und liefert Anregungen für Vollzugshilfen. 

Freihändig ist nach geltendem BöB ein Verfahren, in welchem die Beschaffungsstelle «direkt» und «ohne Ausschreibung» einen Auftrag vergibt. Solchen freihändigen Verfahren kommt häufig eine erhebliche Bedeutung im Rahmen eines Beschaffungskonzepts zu. Ivo von Arx, Simon Siegrist und Michael Buchser geben einen praxisbezogenen Überblick und vergleichen das Verfahren nach altem und neuem Recht. 

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche. 

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

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