Bernd Stauder
Une protection efficace des déposants en cas de faillite d´une banque est une mesure essentielle pour maintenir la confiance des consommateurs dans la stabilité du système bancaire. L´article analyse le système suisse existant, basé sur une réglementation déontologique du secteur bancaire, à la lumière des règles harmonisées au niveau communautaire. Il constate que le niveau de protection auquel peuvent prétendre les déposants suisses est inférieur à celui auquel les déposants auprès d´une banque dans un pays communautaire ont droit. Cependant, une commission d´experts propose de modifier la loi fédérale sur les banques et de rendre les dispositions suisses eurocompatibles.
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Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
Urs Thönen
Radio und Fernsehen spielen bei der Information der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Sie sind – im Unterschied zur Presse oder zum Internet – an besondere gesetzliche Regeln gebunden. Es soll daher der Frage nachgegangen werden, welcher Stellenwert der Information im Radio- und Fernsehrecht zukommt. Einen ersten Wegweiser zur Klärung dieser Frage stellen das Verfassungsrecht und die Menschenrechte dar (I.). Präzisere Vorschriften über die Auswahl und Vermittlung von Informationen durch Radio und Fernsehen ergeben sich aus Gesetz und Rechtsprechung. Neben der Erläuterung der einschlägigen Rechtsnormen und Informationsgrundsätze wird mit der Besprechung zweier neuerer Urteile ein Bezug zur Praxis hergestellt (II. und III.). Die Regelung von Radio und Fernsehen bringt aber auch eine Reihe von weiteren rechtlichen Problemen der unabhängigen Information mit sich, welche das Verhältnis zum Staat oder die wirtschaftliche Situation betreffen (III.). Abschliessend wird ein Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen des Rechts geworfen (IV.).
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Mario Marti
Schon längere Zeit wird über die optimale Struktur und Zusammensetzung von Verwaltungsräten diskutiert. Diese Diskussion, die üblicherweise unter dem Begriff „Corporate Governance“ geführt wird, erfuhr in letzter Zeit aufgrund verschiedener Vorkommnisse (zu denken ist an den Untergang der Swissair oder an die übersetzten Honorare der ABB-Verwaltungsräte) neue Brisanz. Die Untersuchungen werden dabei regelmässig für privatrechtliche Unternehmen vorgenommen, d.h. insbesondere für Aktiengesellschaften, wobei primär Publikumsgesellschaften im Zentrum des Interessens stehen. Demgegenüber will der vorliegende Beitrag der Frage nachgehen, inwieweit der Gedanke der Corporate Governance auch auf Betriebe angewendet werden kann, die ganz oder überwiegend im Besitz des Staates sind. Solche Betriebe können entweder ebenfalls das Kleid der privatrechtlichen Aktiengesellschaft tragen, wobei hier der Staat als Aktionär auftritt, oder aber dasjenige einer öffentlichrechtlichen Anstalt, welche zwar ausserhalb der Zentralverwaltung angesiedelt ist, indessen vollumfänglich von einem oder mehreren Staatswesen getragen wird. Zunächst ist indessen ein Überblick über den Stand der Diskussion zur Corporate Governance zu geben.
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Rechtsgebiete: Corporate Governance
Rolf H. Weber
Beim Übergang von einem monopolistisch strukturierten Markt zu einem Wettbewerbsmarkt stellt sich regelmässig das Problem, dass seitens des marktmächtigen Unternehmens versucht wird, die bisher unter der Monopolstellung erreichten Vorsprünge auf dem Wettbewerbsmarkt auszuspielen. Die möglichen Vorgehensweisen können mannigfaltig sein; im Vordergrund stehen Massnahmen, die sich als Marktzutrittsschranken auswirken. Ein Beispiel für ein solches Ansinnen ist die Einführung preislicher Massnahmen, nämlich die Quersubventionierung bzw. interne Subventionierung eines unregulierten Marktes durch Erträge des Monopolmarktes.
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Rechtsgebiete: Kartellrecht
Jurius
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Mai 2002 Swisscom mittels vorsorglicher Massnahme dazu verpflichtet, ab sofort allen Wiederverkäufern von ADSL-Diensten den gleichen Rabatt wie ihrer Tochtergesellschaft Bluewin zu gewähren. Zudem hat sie am 6. Mai 2002 eine einvernehmliche Regelung mit Swisscom genehmigt. Darin verpflichtet sich Swisscom, den Rechnungen für Anschlussgebühren künftig keine gezielte Eigenwerbung beizulegen.
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Rechtsgebiete: Kartellrecht
fel.
Die neue Praxis des Bundesgerichts, wonach die Gerichtskosten den Anwälten überbunden werden, wenn sie elementare Verfahrensregeln übersehen und dadurch unnötige Umtriebe auslösen, scheint sich zu verfestigen. In einem neuen Urteil wird ein Rechtsvertreter gemassregelt, der einen Entscheid des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements mit staatsrechtlicher Beschwerde nach Lausanne weitergezogen hat.
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Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
fel.
Ärztliche Eingriffe in der Mundhöhle, die zwar keine zahnärztlichen Behandlungen sind, aber trotzdem fast ausschliesslich von Zahnärzten vorgenommen werden, gehen auch nach der Revision des Krankenversicherungsgesetzes von 1996 immer zulasten der Krankenkassen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG).
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
Kein Gehör für Anregung der Bankenkommission
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Insider-Straftatbestand neuerlich bestätigt, die unlängst von der Eidgenössischen Bankenkommission als «zu eng» kritisiert worden war (vgl. NZZ vom 26. 4. 02).
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
fel.
Die Post hat ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht
Die Schweizerische Post ist rechtlich verpflichtet, die Publikationen des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) - die «VgT-Nachrichten» und die «Acusa-News» - als unadressierte Massensendung an alle Haushaltungen zu verteilen. Das Bundesgericht hat am Dienstag eine Berufung der Post abgewiesen und einen Entscheid der Thurgauer Justiz bestätigt, wonach es widerrechtlich war, die Annahme und die Beförderung der Drucksachen zu verweigern.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
fel.
Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor
Das Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich hatte am 25. Januar 2001 dem geplanten Bau des Coop-Verbraucherzentrums im Industriegebiet von Dietikon zugestimmt (NZZ 26. 3. 01), obwohl es an einer genügenden Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemäss § 237 Abs.1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes fehlt. Das ist der Grund, weshalb das Bundesgericht am 14. Februar 2002 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gutgeheissen und den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben hat (NZZ vom 18. 2. 02).
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
Jurius
Parlamentarische Initiative zu 00.462 Revision des RTVG
In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2002 zum Bericht vom 5. März 2002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates betreffend Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 21.6.1991 (RTVG) stimmt der Bundesrat den vorgeschlagenen Änderungen weitgehend zu. Er hält weiter fest, dass es Sache der Eidgenössischen Räte ist, zu entscheiden, ob die vorgeschlagenen Änderungen aus der laufenden RTVG-Gesamtrevision heraus gebrochen und vorgezogen werden sollen.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht