Liebe Leserinnen und Leser
Die neue Schweizer Strafprozessordnung sieht in Art. 358 ff. vor, dass in bestimmten Fällen ein abgekürztes Verfahren möglich ist. Die Initiative für die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens muss dabei vom Beschuldigten ausgehen. Voraussetzung ist insbesondere ein Geständnis über den wesentlichen Sachverhalt sowie eine Anerkennung allfälliger Zivilansprüche. Aline Breguet analysiert das Verfahren und wiegt dessen Vor- und Nachteile gegeneinander ab.
In Deutschland wird seit kurzem ein neuer Forschungsansatz diskutiert: Die «Neue Verwaltungsrechtswissenschaft». Sie hat zum Ziel, einen «umfassenderen Blick auf die Steuerung der Verwaltung mittels Recht, aber auch durch andere Steuerungsinstrumente zu gewinnen». Dr. Lorenz Engi stellt den Ansatz vor.
In BGE 1C.291/2008 hatte sich das Bundesgericht mit der Erneuerungswahl des Kantonsrates im Kanton St. Gallen zu befassen. Eine neu gewählte Kantonsrätin (CVP-Liste) trat nach der Wahl, aber noch vor der ersten Sitzung des neu gewählten Kantonsrates, von der CVP zur SVP über. Die Frage war nun, ob die Wahl gültig war. RA Dr. Patricia M. Schiess Rütimann bespricht den Entscheid.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Die Beiträge für Jusletter werden vor der Publikation einer vier- bzw. – je nach Bedarf – fünffachen Kontrolle unterzogen: formelle Erstkontrolle, Fachkontrolle durch Fachredaktion, Korrektorat, Gegenkontrolle durch Autor/in, allenfalls bei Bedarf Zweitkorrektorat. Damit Sie als Leser – und allenfalls als potentielle Autoren – sich ein Bild insbesondere von der Fachkontrolle durch die Fachredaktion machen können, machen wir den Prozess der Fachkontrolle und dessen Kriterien auch für Sie zugänglich.
Viel Vergnügen bei der Lektüre und beste Grüsse!
Nils Güggi | ||
Verlagsleiter Weblaw AG |