| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Staatsverträge unterliegen dem fakultativen Referendum, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten. Nach heutiger Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung gelten Bestimmungen dann nicht als wichtig und unterliegen somit nicht dem Referendum, wenn sie im Vergleich zum Inhalt früher abgeschlossener Abkommen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen vorsehen. Diese Praxis ist im Zusammenhang mit den Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz als Folge des Rückzuges des Vorbehaltes zu Art. 26 OECD-Musterabkommen neu aushandelt, kritisiert worden. Nach der hier vertretenen Auffassung ist diese Praxis verfassungskonform und dient einer rechtsgleichen Unterstellung von Staatsverträgen unter das Referendum.
Abstract
Die Einführung der Strafrechts-Mediation im Jugendstrafgesetz stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Jugendstrafrechts dar. Nach einer kurzen Übersicht über die bisherige und aktuelle kantonale Rechtsprechung und einiger Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen schweizerischen Strafprozessordnung, die auch auf Minderjährige anwendbar sein wird, vertieft sich der vorliegende Beitrag auf einige grundlegende Praktiken des Mediationsverfahrens, wobei er besonderen Augenmerk auf die Wiedergutmachung legt, zu der sich der Minderjährige im Rahmen der Mediation bereit erklären kann. Der Beitrag enthält weiter ein konkretes Beispiel zur Einführung der Strafrechts-Mediation, nämlich dasjenige des Kantons Freiburg. (ts)
Abstract
Der Streit zwischen dem Bundesrat, den Bundesstrafbehörden und der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte um die Vernichtung der sogenannten «Tinner-Akten» schlug im Juli 2009 hohe Wellen und gipfelte in einer Hausdurchsuchung des Eidg. Untersuchungsrichteramts bei der Bundeskriminalpolizei. Die Vorgänge selbst sind aussergewöhnlich genug, und so ist auch die Information, die im Zentrum des Behördenkonfliktes stand: – horribile dictu – Baupläne für Atomsprengköpfe. Die besondere Natur dieser Information lädt zur informationsrechtlichen Analyse des Behördenkonfliktes ein. Sie geschieht in Form von acht Thesen.
Abstract
Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob der Besteller eines Bauwerks allfällige Mängel desselben unter Umständen auch dann auf Kosten des Unternehmers beseitigen kann, wenn ihm keine Gewährleistungsrechte (mehr) zustehen. Diese Möglichkeit wird von einzelnen generell abgelehnt. Andere gewähren ausnahmsweise einen Ersatzanspruch, teils gestützt auf Art. 41 OR, teils gestützt auf Art. 422 Abs. 1 OR. Der Schreibende selbst ist der Meinung, dass jedenfalls die letztere Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.
Abstract
Vereine und Stiftungen sind die gängigen Rechtsformen gemeinnütziger Organisationen, wobei sich in den letzten Jahren vermehrt Vereine in Stiftungen «umwandelten». Am Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel werden die juristischen und ökonomischen Folgen solcher Transformationen untersucht. In diesem interdisziplinären Beitrag werden erste Ergebnisse dieses Forschungsprojektes im Hinblick auf die rechtlichen Unterschiede in Bezug auf Mitgliederrechte, Kontrolle und Verantwortung vorgestellt und eine Analyse der betroffenen Managementaspekte aus ökonomischer Sicht vorgenommen.
Abstract
BGer – Der frühere Immobilienchef der SUVA muss definitiv für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts abgewiesen. Bei drei Mitverurteilten müssen die Richter in Bellinzona über die Bücher. (Urteil 6B_921/2008)
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BGer – Schwere Verkehrsdelikte rechtfertigen die polizeiliche Einziehung von Schusswaffen des fehlbaren Fahrzeuglenkers. Das Bundesgericht hat einem Zuger mit zwei entsprechenden Einträgen im Strafregister die Eignung zum Besitz von Pistolen und Gewehren abgesprochen. (Urteil 2C_125/2009)
Abstract
BVGer – Bundesstellen müssen sich damit zufrieden geben, dass ihnen das Resultat der Sicherheitsprüfung eines Angestellten nur in groben Zügen mitgeteilt wird. Auf Details aus dem Privatleben der betroffenen Person ist laut Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. (Urteil A-3627/2009)
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BVGer – Die SRG hat laut Bundesverwaltungsgericht bei der Lancierung des Online-Spiels «Fussball-Challenge 08» unzulässige Werbung betrieben. Offen bleibt, ob das Schweizer Fernsehen auf seiner Homepage einen Link zum Download solcher Games setzen darf. (Urteil A-931/2009)
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BVGer – Das Bundesamt für Migration (BFM) hat der Ehefrau eines früheren Kaders der islamischen Heilsfront FIS die Einbürgerung zu Recht verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht teilt die Ansicht des BFM, dass sonst die Beziehungen der Schweiz zu Algerien beeinträchtigt werden könnten. (Urteile C-1121/2006 und C-1124/2006)
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BVGer – Das beim Bundesverwaltungsgericht hängige Verfahren zum 42-Millionen-Auftrag des Bundes an Microsoft bleibt weitere drei Wochen auf Eis gelegt. Die Richter in Bern wollen die Vorschläge für die nächste Verhandlungsrunde der Streitparteien abwarten. (Zwischenentscheid im Verfahren B-3402/2009)
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Die Firma Google hat am Mittwoch im Gespräch mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Vorschläge zur Verbesserung des Online-Dienstes Street View präsentiert. So will die Firma künftig mehr Details über den Fahrplan der Aufnahmewagen bekanntgeben. Trotzdem will der EDÖB vor Bundesgericht klagen.
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Am 31. August 2009 ist das Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service IRS, das rund 4'450 UBS-Konten betrifft, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV eingetroffen. Gemäss Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vom 19. August 2009 muss das Gesuch von der ESTV innerhalb eines Jahres bearbeitet sein.
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Der Bundesrat besteht darauf, im Landesinteresse manchmal allein entscheiden zu können. Im Fall der Tinner-Akten habe er die unterschiedlichen Interessen optimal berücksicht, hält er in seiner Stellungnahme zu einer dringlichen Interpellation fest.
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Der Bundesrat hat am 2. September 2009 die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Er will damit den Schutz gegen täuschende Geschäftspraktiken erhöhen und die Zusammenarbeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden sowie die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen erleichtern. Die Revision ermöglicht es, besser gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen und unhaltbare Gewinnversprechen vorzugehen.
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Eine völkerrechtlich abgesicherte Vollbeteiligung an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union zählt seit längerer Zeit zu den wichtigsten bildungspolitischen Zielen des Bundes. Ein Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen «Jugend in Aktion» und «Lebenslanges Lernen» konnte am 6. August 2009 paraphiert werden. Am 2. September 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung dieses Abkommens sowie zur Finanzierung der Schweizer Teilnahme an diesen Programmen ab 2011 an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
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Die Schweiz und Österreich haben am 3. September 2009 in Wien das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll enthält auch eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden ist.
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Die Schweiz und Norwegen haben am 31. August in Oslo das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet. Das neue Zusatzabkommen enthält auch eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden ist.
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Die Schweiz und Singapur haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens und über weitere Punkte abgeschlossen und ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Das DBA wurde nach den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt.
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Die Schweiz wird als eines der ersten Länder der Welt einen Kataster errichten, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht werden und damit die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums festigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2009 die Verordnung über den ÖREB-Kataster, die auf dem Bundesgesetz über Geoinformation beruht, genehmigt und auf den 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.
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Ab 1. September 2009 kann beim Bundesamt für Justiz (BJ) der Strafregister-Auszug neu auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Damit stellt erstmals in der Schweiz eine Behörde einen Registerauszug als PDF-Dokument mit digitaler Signatur aus.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2009 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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