| Nils Güggi |
| Verlagsleiter Weblaw AG |
Abstract
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage nach der Tragweite des Freizügigkeitsabkommens (FZA) im Bereich der Arbeitnehmerentsendung und deren Vereinbarkeit mit gewissen Vorgaben und Praktiken in der Schweiz. Er erörtert Konfliktfelder zwischen der schweizerischen Rechtsetzung und Rechtsanwendung und dem Personenfreizügigkeitsabkommen, welche in der Praxis häufig durch Probleme bei der Auslegung und bei der Anwendung des FZA, des Entsendegesetzes und der Entsendeverordnung im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerentsendung entstehen.
Abstract
Die Familienstiftung hat in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten stark an Attraktivität eingebüsst – dies im Unterschied etwa zur liechtensteinischen Familienstiftung. Hierfür lassen sich nicht nur zivilrechtliche, sondern auch steuerrechtliche Gründe namhaft machen. Der Beitrag zeigt die heutige (Steuer-)Rechtslage auf, unterzieht diese einer kritischen Hinterfragung und unterbreitet Vorschläge, wie der schweizerischen Familienstiftung zu neuem Aufschwung verholfen werden könnte.
Abstract
Die Begriffe der Euro-Kompatibilität und der autonomen rechtlichen Anpassung sind in der Lehre mittlerweile allgegenwärtig und stellen ein wichtiges Element des Annährungsprozesses der Schweiz an die Europäische Union dar. Doch wo steht dieser Prozess heute? Und welches ist sein allgemeiner Trend? Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ebendiesen Fragen, indem er die Botschaften zu den Gesetzgebungsprojekten der Legislaturperiode 2004 – 2007 unter dem Blickwinkel ihres Zusammenhangs mit dem Europarecht analysiert. (ts)
Abstract
Die Regelung von Art. 120 Abs. 2 ZGB (vormals Art. 154 Abs. 3 aZGB), wonach das Ehegattenerbrecht erst mit rechtskräftiger Scheidung untergeht, steht in letzter Zeit vermehrt in der Kritik. Für ein Überdenken dieser Regel sprechen nicht nur sachliche Gründe, sondern auch eine rechtshistorische Analyse. Dieser Blick zurück zeigt nämlich, dass diese gesetzliche Grundkonzeption entstehungszeitlich als dispositiv erachtet wurde, weil ein allfällig unbillig erscheinender Erbanspruch in solchen Situationen regelmässig durch eine Enterbung ausgeschlossen werden konnte. Durch den seither eingetretenen Wandel der scheidungsrechtlichen Rahmenbedingungen und damit verbunden der engeren Auslegung der Enterbungsgründe ist diese Möglichkeit nun weitestgehend verbaut. Art. 154 Abs. 3 aZGB bzw. 120 Abs. 2 ZGB hat einen Bedeutungswandel erfahren und entwickelte sich zur zwingenden Anordnung, was nicht mehr durch den objektiv-historischen Gesetzeszweck gedeckt ist.
Abstract
In einem Entscheid vom 31. März 2009 bestätigte das Bundesgericht ein Schiedsurteil, mit dem das Schiedsverfahren gegenüber einer der Beklagten, einer polnischen Gesellschaft, beendet wurde, weil über sie nach Einleitung des Schiedsverfahrens der Konkurs eröffnet worden war. Der Entscheid erregte in der an internationalen Schiedsverfahren interessierten Öffentlichkeit grosses Aufsehen. Allerdings wird das Bundesgericht das Urteil nicht in der Sammlung seiner Leitentscheide (BGE) veröffentlichen.
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BGer – Ein junger Räuber aus Zürich muss definitiv für sieben Jahre hinter Gitter. Er hatte mehrfach Passanten überfallen und ihnen das Handy abgenommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich als Opfer der Werbung darzustellen versuchte. (Urteil 6B_339/2009)
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BGer – Ein Aargauer Kantonspolizist hat sich strafbar gemacht, als er bei der Verfolgung eines Verkehrssünders auf der Autobahn selber zu wenig Abstand zu den vor ihm fahrenden Fahrzeugen eingehalten hat. Laut Bundesgericht hat er die Verkehrsregeln grob verletzt. (Urteil 6B_288/2009)
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Ein Schwyzer Transportunternehmer hat auf der A2 einen andern Automobilisten behindert, bedroht und dessen Auto beschädigt. Jetzt wurde er zu einer Busse von 1000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken (4000 Franken) verurteilt (Urteil 6B_284/2009).
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BGer – Ein ehemaliges Kadermitglied einer Handelsgesellschaft, das wegen seines allzu berührungsfreundlichen Verhaltens fristlos entlassen wurde, hat eine Entschädigung von über 130'000 Franken erwirkt. Das Bundesgericht hat seinen ehemaligen Arbeitgeber abgewiesen und zur Bezahlung einer Genugtuung verurteilt, die noch durch die Waadtländer Justizbehörden festzulegen ist. (Urteil 4A_251/2009) (ts)
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Eine 53-jährige Frau, die vom Urner Obergericht der Tötung ihres Gatten für schuldig befunden wurde, darf in Freiheit auf das endgültige Urteil warten. Das Bundesgericht verneint Fluchtgefahr, weshalb sie aus der Haft entlassen werden muss. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1B_201/2009)
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BVGer – Die Thurgauer Behörden haben einer jungen Frau zu grosszügig Arbeitslosengeld und Weiterbildungsbeiträge gewährt. Laut Bundesverwaltungsgericht muss der Kanton Thurgau dafür gegenüber der Eidgenossenschaft mit 10’000 Franken gerade stehen. (Urteil B-5877/2008)
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BVGer – Die Gegner der Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind mit ihrem Kampf für die Einführung des gekröpften Nordanflugs erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf ihre Beschwerden nicht eingetreten. Diese wären allerdings ohnehin abgewiesen worden. (Urteil A-5646/2008)
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Auch alle Selbstständigerwerbenden sollen ein Anrecht auf landesweit einheitlich geregelte Familienzulagen erhalten. Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme einer Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) zu, wie sie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) vorschlägt. Heute besteht nur in der Hälfte der Kantone ein Anspruch auf Familienzulagen für Selbstständigerwerbende, der zudem nicht überall gleich ausgestaltet ist. Schon 2005, anlässlich der parlamentarischen Beratung des FamZG, hatte sich der Bundesrat für die Anwendung des Bundesgesetzes auf die Selbstständigerwerbenden ausgesprochen.
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Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Sicherheitsstandards und Haftungsfragen bei Risikosportarten wie Canyoning, River-Rafting oder Bungee-Jumping mit einem Bundesgesetz zu regeln. Er verweist in einem Schreiben an die Rechtskommission des Nationalrates auf kantonale Gesetzgebungen und auf die Selbstregulierung der Branche.
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Das CO2-Gesetz bildet in der Schweiz die Basis für die Klimapolitik und regelt die Massnahmen bis 2012. Es muss deshalb für die Zeit ab 2013 weiterentwickelt werden. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Botschaft. Dieser Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes ist als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» vorgesehen.
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Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und die französische Ministerin für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung, Christine Lagarde, haben am 27. August 2009 in Bern das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet. Das neue Zusatzabkommen enthält auch eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt wurde.
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Anlässlich des Arbeitsbesuchs von Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden bei Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 27. August 2009 in Bern haben die Schweiz und Luxemburg das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet. Das Protokoll enthält auch eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt wurde.
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Der Bundesanwalt soll künftig vom Parlament und nicht mehr vom Bundesrat gewählt werden. Ohne wesentliche Änderungen gegenüber dem Ständerat hat die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) mit 15 zu 6 Stimmen das neue Strafbehördenorganisationsgesetz gutgeheissen.
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Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat auftragsgemäss eine Minimalvariante zur Gleichstellung des Namens- und Bürgerrechts der Ehegatten ausgearbeitet. Der Bundesrat muss nun zu ihrem neuen Entwurf Stellung nehmen.
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Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) ist dafür, alle Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Sie schliesst sich damit ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission an.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) nahm die Vorlage des Bundesrates über die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen grundsätzlich an. Sie sprach sich auch für den Antrag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission aus, den Ertrag der CO2-Abgabe aus den Jahren 2009 und 2010 bereits 2010 zu erstatten.
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) wird eine Subkommisson einsetzen, die sich mit der Neuordnung der schweizerischen Hochschullandschaft im Detail befassen wird. Ein Rückweisungsantrag der FDP wurde mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt.
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Die Kantone sollen nicht gezwungen werden, eine Tieranwaltschaft einzusetzen. Mit 7 zu 1 Stimmen lehnt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes ab.
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Der Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hat beschlossen, die Organisation innerhalb der FINMA neu zu strukturieren. Die Anzahl Geschäftsbereiche wird von sieben auf vier reduziert. Die Leiter der neu definierten Geschäftsbereiche Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Dienste stellen zugleich die FINMA-Geschäftsleitung, die von Patrick Raaflaub geführt wird. Die Geschäftsleitung wird von einer «Erweiterten Geschäftsleitung» unterstützt. Ziel der Neuorganisation ist die Vereinfachung der Struktur, der weitere Ausbau von materiellen Querschnittsfunktionen sowie die Entlastung der Geschäftsleitung von operationellen Aufgaben. Die neue Organisation wird per 1. Oktober 2009 operativ.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 18. Juli 2009 bis und mit 30. August 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jusletter