Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
«…ignorieren oder debattieren, zulassen oder verbieten?» Das Plakat der Befürworter der Minarettverbots-Initiative hat in den letzten Wochen viel zu reden gegeben. Dass die Volksinitiative die Religionsfreiheit und das Diskri­minierungsverbot verletzt, ist ziemlich unbestritten, die Frage ist nur: Kann für eine grundrechtsverletzende Initiative grundrechtskonform geworben werden? Tarek Naguib diskutiert die Tragweite des Spannungsverhältnisses zwischen der Meinungsäusserungsfreiheit und dem Verbot der Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit im Rahmen von gegen das Diskri­mi­nie­rungs­verbot und die Religionsfreiheit verstossenden Abstimmungsvorlagen.
 
Einem verwandten Thema widmen sich Prof. Dr. iur. Markus Schefer und Lukas Schaub. Sie besprechen BGE 1C_587/2008 bzw. 1C_15/2009 vom 12. August 2009. In diesen Entscheiden bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz, dass unwahren und unrichtigen Äusserungen im Vorfeld von Abstimmungen nicht durch staatlich verordnete repressive und präventive Verbote, sondern durch Gegenrede begegnet werden soll. Anderseits lockert es die Anforderungen an die Aufhebung einer Volksabstimmung aufgrund unzulässiger privater Intervention und hebt deswegen seit 70 Jahren zum ersten Mal wieder einen Urnengang auf.
 
In einem überraschenden Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht in Frage gestellt, ob die Verwendung einer schwarz-weiss hinterlegten Marke in Farbe oder das Hinzufügen von Elementen – bspw. dem Namen der Herstellerfirma – einen rechtserhaltenden Gebrauch darstellt. Damit sorgt es für grosse Unsicherheit bei Markeninhabern und wirft Fragen im Zusammenhang mit der bisherigen Hinterlegungspraxis auf. RA Dr. Marco Bundi, LL.M., und RA Benedikt Schmidt fragen sich, wie Marken eigentlich rechtserhaltend benutzt werden können.
 
Zu guter Letzt bespricht Dr. Lorenz Engi die Monographie «Der Verwaltungsvertrag zwischen Staatsverwaltung und Privaten» von Andreas Abegg. Dieses Werk umfasst einen Teil der Habilitationsschrift Abeggs, der darin für eine grosszügige Zulassung kooperativer Elemente in der Verwaltungspraxis plädiert. Dem Autor gelingt damit die Zusammenführung konkreter schweizerischer Praxis und abstrakter rechtstheoretischer Reflexion.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter