Liebe Leserinnen und Leser
Die ZPO ist nun zehn Monate «alt» – Zeit für ein kurzes Resümee:
Sind die Gerichte auf dem Weg zu einer gefestigten Rechtsprechung? Welche Besonderheiten hat das vereinfachte Verfahren? Welche bringt das ordentliche Verfahren mit sich? Welche (neuen) Rechte und Pflichten treffen die Parteien im Einzelnen? In welchen Fällen bleibt das Handelsgericht zuständig? In acht Beiträgen werden allgemeine und einzelne Probleme sowie Besonderheiten der neuen ZPO herausgegriffen und erste Erfahrungen in Rechtsprechung und Praxis beschrieben.
Einen Einstieg in die Thematik bietet die Rechtsprechungsübersicht von PD Dr. Peter Reetz und Sarah Hilber. Sie haben die Judikatur im Kanton Zürich als Beispiel der gerade stattfindenden Entwicklung zur neuen ZPO zusammengestellt und kommentiert.
Beat Gut beschreibt die ersten Erfahrungen aus Richtersicht und bietet einen kurzen Überblick zu aktuellen Fragestellungen. Er kommt zum Schluss, dass das Ideal der einheitlichen schweizerischen Prozessordnung noch nicht verwirklicht ist.
Fehlt die schriftliche Begründung beim vereinfachten Verfahren, verläuft das Verfahren vorwiegend mündlich ab. Myriam Grütter beleuchtet einige der besonderen prozessrechtlichen und praktischen Fragen dieses Verfahrens.
Der Klageänderung und dem Novenrecht im ordentlichen Verfahren widmet sich Dr. Nadine Mayhall. Sie geht der Frage nach, welche Vorbringen der Parteien zu einer Klageänderung im Sinne von Art. 227 Abs. 1 ZPO bzw. Art. 230 Abs. 1 ZPO führen und weist auf die mögliche Wechselwirkung zwischen Novenrecht und Klageänderung hin.
Stephan Fratini prüft die Umsetzung des Replikrechts in der neuen ZPO – sowie StPO – und Probleme des Grundsatzes der Waffengleichheit. Er schlägt Lösungen vor, um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten.
Editionspflichten nach der ZPO sind Thema des Beitrages von Stefan Gäumann und Reto Marghitola. Hierbei setzen sie sich neben der Beantwortung von Grundsatzfragen der Edition vertieft mit dem Mitwirkungsverweigerungsrecht und den Sanktionen bei ungerechtfertigter Verweigerung auseinander.
Kann der Kläger tatsächlich zwischen ordentlichem Gericht und Handelsgerichtsbarkeit wählen? Unter welchen Voraussetzungen ein Wahlrecht des Klägers besteht (Art. 6. Abs. 3 ZPO) bzw. bestehen muss, legen Julian Schwaller und Dr. Georg Naegeli am Beispiel konsumenten- und arbeitsrechtlicher Streitigkeiten dar.
Einem weiteren Problemfeld in Verbindung mit den Handelsgerichten sehen sich Manuela Rapold und Reto Ferrari-Visca gegenübergestellt: Die Zuständigkeit der Handelsgerichte für die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Sie zeigen die Fälle auf, in welchen das Handelsgericht ausschliesslich zuständig ist.
Herzlich möchten wir uns bei Prof. Dr. Felix Dasser, Jusletter-Redaktion Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, für die unentbehrliche Mithilfe bei dieser Schwerpunkt-Ausgabe bedanken.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |