Liebe Leserinnen und Leser
Bei sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook sammeln sich im Laufe eines Lebens beachtliche Informationsmengen in Form von Fotos, Videos, Blogs, Kontakten und vieles mehr an. Auch bewahren Privatpersonen wichtige Informationen wie Finanzdokumente oder Behördenkorrespondenz in zunehmendem Masse nur noch in digitalisierter Form auf. Persönliche Informationen werden bewusst und unbewusst im Rahmen der alltäglichen Internetnutzung offengelegt und gestreut. Was aber passiert mit der Vielzahl an Informationen im Internet nach dem Tod eines Menschen? Melanie Studer, Matthias Schweizer und Elke Brucker-Kley analysieren, wie solche digitalen Daten im Todesfall behandelt werden und welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten dem Internetnutzer zu Lebzeiten sowie den Hinterbliebenen zur Verfügung stehen.
Dem Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juli 2012 zur Problematik politischer Werbung auf Bahnhofsarealen widmet sich Lukas Mathis. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es sich bei der Anordnung durch die SBB zur Entfernung eines israelkritischen Plakates im Hauptbahnhof Zürich um verbotene Zensur handelte.
Prof. Dr. Martin Schubarth stellt die Frage nach der Bedeutung der Retrozessionsentscheidung für das Konzernstrafrecht. Das Urteil des Bundesgerichts vom 30. Oktober 2012 zur Praxis bei Retrozessionen hat bereits vorgängig einige Autoren im Hinblick auf verschiedenen Themenschwerpunkte beschäftigt: Peter Nobel, Das Bundesgericht zu den Bestandespflegekommissionen, in: Jusletter 19. November 2012; Corinne Zellweger-Gutknecht, Vertriebsvergütungen – Herausgabepflicht der Vermögensverwaltungsbank, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, publiziert am 28. November 2012; Beat Mathys / Vito Roberto, Wann verjähren Bestandespflegekommissionen?, in: Jusletter 19. November 2012; Jean-Marc Schaller, Retrozessionen: Nochmals zur Verjährungsfrage, in: Jusletter 3. Dezember 2012.
Dürfen Schmerzen juristisch und medizinisch unterschiedlich beurteilt werden? Bei Schmerz- und bestimmten anderen Erkrankungen vermutet die geltende Rechtsprechung, dass sie grundsätzlich überwindbar seien. Ein Anspruch der Betroffenen auf Rente entfällt. Diese Vermutung gilt nur bei gewissen Krankheiten und steht oftmals im Widerspruch zu medizinischen Feststellungen. Liliana Scasascia Kleiser und Evalotta Samuelsson untersuchen, worauf diese unterschiedliche Beurteilung gründet und ob sie vor Verfassung und EMRK Bestand hat.
Die Gewährung der Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler eines jeden demokratischen Staates. Wie ein Vergleich der implied freedom of political communication in Australien und der Freiheit der sozialen Kommunikation der Schweiz durch Dr. Ivo von Arx zeigt, können aber in der Gewährleistung und Ausgestaltung der Grundfreiheit signifikante Unterschiede bestehen.
Zudem rezensiert Dr. Roland Pfäffli das in 4. Auflage erschienene Lehrbuch «Sachenrecht» von Prof. Dr. Jörg Schmid und Prof. Dr. Bettina Hürlimann-Kaup.
Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2012; die nächste Ausgabe erscheint am 14. Januar 2013. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre.
Simone Kaiser | Sarah Montani |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |