Liebe Leserinnen und Leser
Wird vergessen, zum richtigen Zeitpunkt im Verfahren etwas zu behaupten, zu bestreiten oder zu beweisen, kann dies zum Verlust des Prozesses führen. Pascal Jeannin und François Bohnet besprechen anhand des Urteils des Bundesgerichts vom 9. Juni 2015 die für die Parteien möglichen Konsequenzen bei Verletzung der Verhandlungsmaxime im Zivilprozess und fordern die Gericht auf, die Prozessparteien durch geeignete Fragen zu unterstützen und so die prozessuale Last ein wenig zu mildern.
Eine Einwilligung ist auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nur dann wirksam, wenn sie nach angemessener Information und freiwillig erfolgt. Wenn sie besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile betrifft, muss sie zudem ausdrücklich sein. David Vasella stellt die Anforderungen an die Freiwilligkeit und die Ausdrücklichkeit dar und geht dabei auf den Schlussbericht des EDÖB i.S. PostFinance vom Juni 2015 ein.
Internationale Standards spielen im Finanzmarktrecht eine zentrale Rolle. Tizian Troxler gibt – unter anderem – einen kurzen und kritischen Überblick zu den Problemfeldern, die sich bei der Umsetzung internationaler Standards in das schweizerische Recht auftun können. Er schlägt als Gegenmassnahme die Schaffung einer gesonderten Regulierungseinheit der FINMA und den Ausbau des gerichtlichen Rechtsschutzes vor (siehe auch Rolf H. Weber / Simone Baumann, FinTech – Schweizer Finanzmarktregulierung im Lichte disruptiver Technologien, in: Jusletter 21. September 2015).
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der schweizerische Zivilprozess baut auf der Verhandlungsmaxime auf. Ein Ausfluss daraus stellen die Behauptungs-, die Substantiierungs-, sowie die Bestreitungslast dar. Auch wenn diese prozessualen Lasten durch die Zulässigkeit von überschiessenden Beweisergebnissen sowie der gerichtlichen Fragepflicht etwas gemildert werden, kann ihre Verletzung für die Parteien dennoch empfindliche Konsequenzen haben. Dies lässt sich am Beispiel eines Entscheids des Bundesgerichts vom 9. Juni 2015 eindrücklich darstellen.
Abstract
Die Einwilligung spielt im Datenschutzrecht als Rechtfertigungsgrund eine wichtige Rolle (Art. 13 Abs. 1 DSG). Einwilligungen, die meist über AGB eingeholt werden, sind dabei nur wirksam, wenn sie informiert, freiwillig und – soweit es um eine Bearbeitung besonders schützenswerter Daten oder von Persönlichkeitsprofilen geht – ausdrücklich erfolgen (Art. 4 Abs. 5 DSG). Dabei sind die Anforderungen insbesondere an die Freiwilligkeit und Ausdrücklichkeit nicht ganz klar, und der Schlussbericht des EDÖB i.S. PostFinance hat die Unklarheiten erheblich verstärkt. Der Beitrag versucht deshalb, zur Klärung beizutragen.
Abstract
Internationale Standards haben sich zu bedeutenden Elementen in der Regulierung der heutigen globalen Finanzmärkte entwickelt. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen internationaler Standards auf das schweizerische Finanzmarktrecht. Er identifiziert Problemfelder, die bei der Implementierung auftreten könnten und schlägt mögliche Gegenmassnahmen vor. Diese Massnahmen umfassen Konzepte zur Verbesserung der Legitimität, die genaue Bezeichnung der relevanten internationalen Standards in nationalen Rechtssätzen, die Schaffung einer gesonderten Regulierungseinheit der FINMA und den Ausbau des gerichtlichen Rechtschutzes.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ist nicht auf die Berufung von Frédéric Hainard eingetreten. Der ehemalige Neuenburger Staatsrat hatte sich gegen die Einstellung einer Beschwerde zur Falschaussage, welche er gegen den ehemaligen Neuenburger Polizeikommandant eingereicht hatte, gewehrt. (Urteil 6B_615/2015) (sts)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Einziehung von Liegenschaften, Inventar, Automobilen, Aktien und Inhaberschuldbriefen zu Gunsten der Konkursmasse des Unternehmers Rolf Erb. Es weist die Beschwerden der Lebenspartnerin, der Söhne und des Bruders von Rolf Erb gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich ab, soweit es darauf eintritt. (Urteile 6B_396/2014, 6B_441/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des in Genf lebenden Diamanten-Milliardärs Beny Steinmetz abgewiesen. Er wollte verhindern, dass Unterlagen aus der Durchsuchung seines Hauses und Befragungsprotokolle an Guinea ausgehändigt werden. (Urteil 1C_491/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem neuen Fussballstadion in Aarau nicht eingetreten. Eine Privatperson, die bereits mehrere juristische Verfahren angestrengt hatte, um das Stadionprojekt zu verhindern, gelangte wegen prozessualer Belange ans Bundesgericht. (Urteil 1C_287/2015)
Abstract
BGer – Die Selbstporträts der im Nationalrat vertretenen Parteien in der Broschüre für die Wahlen vom 18. Oktober 2015 haben nicht gegen herrschendes Recht verstossen. Das hat das Bundesgericht entschieden und deshalb Beschwerden der Piratenpartei aus den Kantonen Aargau, Zug und Zürich abgewiesen. (Urteil 1C_522/2015, 1C_527/2015 und 1C_535/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verwarnung einer Singhalesin durch die Tessiner Behörden aufgehoben. Das Einwohneramt hatte die an ihren Ehemann, ihr Kind und sie ausbezahlten Familienzulagen als Sozialhilfe betrachtet, und deshalb mit Folgen für die Aufenthaltsbewilligung gedroht. (Urteil 2C_750/2014)
Abstract
BVGer – Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (NW) erhält Zugang zu einem Untersuchungsbericht zur Lärmreduktion und zu zwei Vertraulichkeitsabkommen, welche die Armasuisse mit Privaten abgeschlossen hat. Die Gebühr dafür darf maximal 8'500 Franken betragen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-2589/2015)
Abstract
Der Bundesrat senkt die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2016 um 7 bis 14 Prozent. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2015 die Geldwäschereiverordnung (GwV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat am 11. November 2015 die Höchstzahlen für das Jahr 2016 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA festgesetzt. Gleichzeitig hat er die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA freigegeben. Beide Kontingente bleiben unverändert. Die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2015 eine Revision der Steueramtshilfeverordnung beschlossen. Die neue Bestimmung präzisiert die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Kosten der internationalen Amtshilfe auf die betroffene Person oder das Finanzinstitut abzuwälzen.
Jusletter