Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung nimmt explosionsartig an Umfang und Wichtigkeit zu und erfährt zahlreiche Weiterentwicklungen und Präzisierungen (siehe auch Kurt Pärli, Die unterschätzte Bedeutung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR für das Arbeitsrecht (Podcast), in: Jusletter 4. April 2016). Andreas Abegg und Christof Bernauer greifen einige interessante Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung heraus und erkennen die Trends einer Prozeduralisierung und einer spezifischen rechtlichen Ordnung für leitende Angestellte.
 
Welche Einwirkungen hat das Recht der Europäischen Union auf die schweizerische Steuerrechtsordnung? Die Angleichung der Steuersysteme weltweit befindet sich im Fluss. Die nationale Steuersouveränität der Schweiz sieht sich dementsprechend konstanten Einwirkungen von aussen ausgesetzt. Julian Kläser erstellt eine Bestandesaufnahme und schliesst daraus unter anderem: «Als Folge der Finanz und Schuldenkrise hat sich die Koordination der nationalen Steuersysteme weiter erhöht. Grosse Bedeutung kommt hier insbesondere der Durchsetzung von Transparenzanforderungen zu. Die Kehrseite dieser Regulierungsbestrebungen ist ein beharrlich wachsendes Mass an Bürokratie, womit die Schweiz im Vergleich zu den grossen Industrienationen einen entscheidenden Standortvorteil langsam aber sicher aufgibt, was sich mittelfristig wiederum nachteilig auf die Erhaltung eines effizienten Steuersystems und die Positionierung des Unternehmensstandorts Schweiz im internationalen Staatenwettbewerb auswirken dürfte».
 
Ein Hauptziel des Kartellgesetzes (KG) ist seit der letzten Revision, den Schweizer Markt vor Abschottung durch vertikale Abreden zu schützen. Tatsächlich bestimmt Art. 5 Abs. 4 KG, dass die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs vermutet wird «bei Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen über die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkäufe in diese durch gebietsfremde Vertriebspartner ausgeschlossen werden». Laura Melusine Baudenbacher stellt fest, dass der Gesetzgeber ganz klar eine Ausrichtung am Europarecht will. Die Gerichte sollten die Vorschrift dahin auslegen, dass die Schweizer Konsumenten wirksam geschützt werden.
 
Christian Alexander Meyer widmet sich der jüngeren Vertriebspraxis in der Schweiz und im europäischen Ausland. Er macht sich Gedanken zum Vertriebs- und Agenturverhältnis, insbesondere zu deren Beendigung aber auch zu deren Bezug zu weiteren Rechtsgebieten wie etwa dem Kartellrecht und rät, dass Vertriebsfragen vermehrt wirtschaftlich verstanden und rechtsübergreifend beurteilt werden sollten.
 

Wird einem Opfer eine unmenschliche Behandlung durch einen Staatsvertreter zugefügt, sehen die kantonale und eidgenössische Gesetzgebung vor, dass das Opfer nur den Staat einklagen kann, und nicht den Beamten selbst. Einreichung von Zivilforderungen gegen einen Beamten ist nicht möglich. Frédéric Cornuz fordert einen besseren justiziablen Schutz in solchen Fällen. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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