Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Frage, ob Uber-Fahrerinnen und -Fahrer rechtlich als Angestellte oder Selbstständige gelten, ist hochaktuell. In der Schweiz hatte die Suva 2016 verfügt, dass Uber die Fahrer anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müsse. Uber zog den Entscheid ans Sozialversicherungsgericht Zürich weiter. Thomas Gächter und Michael E. Meier fassen in ihrem wissenschaftlichen Beitrag die zentralen Argumente und weitere Quellen zusammen, um die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation von Uber-Fahrern zu bestimmen. Darauf folgend analysiert und kommentiert Kurt Pärli die Uber-Urteile UV.2017.00030 etc. vom 10. Juli 2018, in denen das Gericht Uber zum Teil Recht gibt und den Fall an die Suva zurückweist.

Neue berufsbedingte Gesundheitsrisiken wie z. B. ein Burnout sind in den letzten Jahren vermehrt in den Vordergrund von juristischen Diskussionen getreten. Luca Cirigliano und Corinne Egger diskutieren Inhalt und Potential von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen zur Verhütung und Minimierung von solchen Risiken und legen eine Best Practice für Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im kollektiven Arbeitsrecht vor.

Corina Berger und Oliver Reinhardt befassen sich in ihrem Beitrag mit der Stellung der Eigentümer bezüglich der Mehrwertabgabe (Art. 5 Abs. 1bis – Art. 5 Abs. 1sexies Raumplanungsgesetz) und im Speziellen mit besonderen Eigentumskonstellationen. Neben den allgemeinen Grundsätzen sind in jedem Fall die kantonalen Gesetzesbestimmungen zu beachten, welche die Abgabepflicht bei mehreren Eigentümern konkretisieren können.

Für  einen wirksamen Rechtsschutz in Schengen und Dublin ist es wichtig, dass jedermann vor oder in einem Rechtsschutzverfahren die bestehenden Datenschutzangebote des EU-Rechts voll nutzen kann. Rainer J. Schweizer befasst sich mit den Anforderungen des EU-Datenschutzrechts an das Schweizer Recht im Bereich Schengen und Dublin sowie mit den Problemen der laufenden speziellen Gesetzgebung. Für die Schweiz verbindlich wird nur die neue EU-Richtlinie Nr. 2016/680 für den Datenschutz bei Polizei und Justiz angesehen.

Wie verändern moderne Informationstechnologien die Sorgfaltspflichten eines Anwaltes? Tano Barth geht dieser Fragen nach, indem er sieben neue 4.0-Technologien analysiert, die in der Praxis weit verbreitet sind – Cloud, E-Mail, Online-Recherchen etc. Der Autor unterstreicht die Vorteile dieser Technologien und erläutert die Pflichten, welche den Anwältinnen und Anwälten bei deren Nutzung entstehen.


Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter

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