Liebe Leserinnen und Leser
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Der Beitrag führt im Sinne eines «update» den Überblick über die im Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» sowie der in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2015 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert.
Abstract
Zur Haftung für Schäden, welche während der Teilnahme an einer klinischen Studie entstanden sind und bei welchen ein betreffendes Medikament beteiligt war, hatte sich die Rechtsprechung unter der Herrschaft des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte noch nicht geäussert. In seinem Urteil vom 27. Juni 2016 hat sich das Bundesgericht zugunsten der gewöhnlichen Haftungsregelung ausgesprochen (verschuldensabhängig), jedoch ohne Stellung zunehmen zu den verschiedenen Lehrmeinungen, welche sich mit einer überwältigender Mehrheit für eine strikte Haftung (verschuldensunabhängig) aussprechen. Dieser Beitrag diskutiert die Relevanz des Urteils unter dem alten und dem neuen Gesetz; die Autorin kritisiert den geringen Schutz, welcher gemäss ihrer Nachforschung vor allem für die Teilnehmer solcher klinischen Studien besteht. (sts)
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Immer wieder werden die Täter von Amokläufen und Gewaltdelikten mit der Nutzung violenter Computer- und Videogames in Verbindung gebracht. Zu den Auswirkungen von Gewaltspielkonsum bestehen allerdings verschiedene Theorien und es liegen unterschiedliche empirische Ergebnisse vor. Insbesondere hängt das gezeigte aggressive Verhalten nicht nur vom Konsum gewalthaltiger Spiele ab, sondern wird von weiteren Risikofaktoren beeinflusst. Der Beitrag eröffnet einen Einblick in die Wirkungsforschung von gewalthaltigen Computer- und Videospielen und zeigt mögliche Interventionsmöglichkeiten auf.
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Konfliktsbereinigungen im Bereich der KMU sind oft von existenzieller Bedeutung. Es geht vielfach nicht nur um die Frage der Durchsetzung geschäftlicher Anliegen, gewissermassen sein Recht gemäss der eigenen Überzeugung zu verwirklichen. Eine Rolle spielt hierbei ganz grundsätzlich der damit verbundene zeitliche und finanzielle Aufwand. Mit einem Schiedsgericht sind solche Probleme überwunden: Es sind nicht zahllose Instanzen zu durchlaufen, sondern das Schiedsgericht entscheidet als einzige Instanz – im Moderations-, im ordentlichen oder abgekürzten Verfahren – endgültig.
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BGer – Die KPT Krankenkasse wollte die Medikamentenkosten für eine an der seltenen Stoffwechselkrankheit Morbus Pompe leidenden Frau in der Höhe von rund CHF 370’000 für die Behandlungsdauer von einem Jahr nicht übernehmen. (Urteil 9C_730/2015)
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BGer – Bussen und andere finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter gegenüber juristischen Personen sind steuerlich nicht abzugsfähig, da sie keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen. Ein Abzug kann nur vorgenommen werden, soweit mit der verhängten Sanktion beim betroffenen Unternehmen unrechtmässig erlangter Gewinn abgeschöpft wird. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Kantonalen Steueramts Zürich gut. (Urteile 2C_916/2014, 2C_917/2014)
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BGer – Das System zur Wahl des Landrats im Kanton Uri ist mit der in der Bundesverfassung verankerten Wahl- und Abstimmungsfreiheit nicht vereinbar. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von acht Privatpersonen gegen den Beschluss des Urner Regierungsrats zur Wahl des Landrats gut. Im Sinne des subsidiären Vorschlags des Urner Regierungsrates könnte das bestehende gemischte Proporz-/Majorzsystem mit den Gemeinden als Wahlkreisen beibehalten werden, wenn in den Gemeinden mit mehr als zwei zu vergebenden Landratssitzen ein echtes Proporzwahlverfahren zur Anwendung kommen würde. (Urteil 1C_511/2015)
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BGer – Der zur Tatzeit alkoholisierte Rentner, der 2011 in Worb einen Knaben mit seinem Auto erfasste, muss die Hälfte der 36 Monate langen Freiheitsstrafe definitiv absitzen. Das Bundesgericht hat das Urteil des Berner Obergerichts vom August vergangenen Jahres bestätigt. (Urteil 6B_1204/2015)
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BGer – An der Erhöhung der Lenkungsabgabe für Brennstoffe von 36 auf 60 Franken per 1. Januar 2014 gibt es nichts zu rütteln. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde einer Firma abgewiesen, die sich gegen eine Zahlungsverfügung zum erhöhten Satz wehrte. (Urteil 2C_1065/2015)
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BVGer – Zu Recht hat die Eidgenössische Stiftungsaufsicht die Nachkommen von Bruno Stefanini ermächtigt, an dessen Stelle künftig den Stiftungsrat der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte in Winterthur zu ernennen. Die bestehende Wahlvorschrift in der Stiftungsurkunde wird nicht geändert. (Urteile B-565/2015, B-812/2015)
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BStGer – Der im Februar 2016 festgenommene mutmassliche Dschihad-Kämpfer aus Winterthur bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteile BH.2016.3, BP.2016.57)
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