Jusletter

Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) steht unter grossem Revisionsdruck. Nachdem es jahrzehntelang praktisch unverändert gelassen worden ist, ist es aktuell ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt – nicht zuletzt auch durch den Postauto-Skandal. 

Im Lichte des 2014 vom Parlament beschlossenen Revisionsvorhabens fand am 10. Mai 2019 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuenburg die Konferenz mit dem Titel «Poursuivre et défendre selon le droit pénal administratif : les défis d’aujourd’hui et demain» (Verfolgung und Verteidigung nach dem Verwaltungsstrafrecht: die Herausforderungen von heute und morgen) zum Verwaltungsstrafrecht statt. Es wurde damit die Gelegenheit geschaffen, Besonderheiten dieses Rechtsgebiets aufzuzeigen und mögliche Änderungen im Rahmen der laufenden Überarbeitung zu diskutieren. 

Die für diese Jusletter-Schwerpunktausgabe zusammengestellten Beiträge beinhalten Analysen aus verschiedenen Blickwinkeln: Zwei Beiträge kommen aus der Wissenschaft, ein Aufsatz von einem Richter, zwei von Untersuchungsbeamten und der letzte Beitrag von einer Strafverteidigerin.

Nadja Capus untersucht die Legitimität der den Verwaltungsbehörden zugeschriebenen Überlegenheit als Strafverfolgungsorgan und empfiehlt eine empirische Analyse der Umsetzung des Verwaltungsstrafrechts durch besagte Behörden. Sie befasst sich auch mit dem Phänomen der «Verwaltungsverrechtlichung» des Strafrechts, d.h. dem Trend zur zunehmenden Übernahme von Verwaltungsaspekten in das Strafrecht.

Im Beitrag von Allison Beretta wird die Rechtmässigkeit des Mechanismus zur Zuweisung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit an das Unternehmen gemäss Art. 6 und 7 VStrR im Lichte grundlegender Verfahrensgarantien analysiert, um festzustellen, ob Art. 7 VStrR im Rahmen der Revision geändert oder sogar aufgehoben werden sollte. Bei der Prüfung der Frage werden insbesondere die Grundlagen der Einführung dieser Bestimmung, der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers und die Praxis der Verwaltungsstrafbehörden berücksichtigt.

Die Abhandlung von Bundesrichter Giuseppe Muschietti befasst sich mit der Bedeutung des Verwaltungsstrafrechts in der schweizerischen Rechtsordnung und dem Verhältnis zwischen dem VStrR und der Strafprozessordnung (StPO). Der Autor prüft insbesondere den Rahmen für die richterliche Analyse der Anklage im Strafverfahren nach VStrR und die Probleme bei der Verfahrensführung des Gerichts erster Instanz.

Séverine Lachat stellt das Bundesamt für Energie (BFE) als Verwaltungsstrafbehörde vor und beschreibt, wie dieses Amt die Strafverfolgung gemäss VStrR durchführt. Dabei werden verschiedene Problematiken im Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren, der Einstellungs- und Nichteintretensverfügung sowie der Kompetenz des BFE behandelt.

Heilmittelgesetzexperte Matthias Stacchetti wiederum beschreibt den komplexen Anwendungsbereich dieses Gesetzes im Zusammenspiel mit dem Verwaltungsstrafgesetz. Er betont etwa die notwendige Berücksichtigung der zahlreichen Akteure, die bei der Durchsetzung mitwirken, sowie den transnationalen Aspekt des Medikamentenmarktes. Darüber hinaus untersucht er die heikle Koordination zwischen Verwaltungs- und Strafverfahren im Hinblick auf das nemo tenetur-Prinzip.

Schliesslich betrachtet Strafverteidigerin Miriam Mazou einige ausgewählte Besonderheiten des Verfahrens nach VStrR in Bezug auf die EMRK und im Vergleich zu den Regeln der StPO. Insbesondere geht es um die Frage der Verteidigung der ersten Stunde und um Beschränkungen der Kommunikation zwischen dem Verhafteten und seinem Anwalt, aber auch um Fragen der Fristen und der Akteneinsicht.

Ich danke den Autorinnen und Autoren und dem Jusletter-Team von Weblaw für die fruchtbare Zusammenarbeit und wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!

Prof. Nadja Capus
Universität Neuenburg

In eigener Sache: Jusletter geht in die Sommerpause. Heute erscheint die letzte Ausgabe vor den Sommerferien. Jusletter startet wieder am 12. August 2019.
 
Das Jusletter-Archiv steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich sind wir auch während der Sommerzeit für Sie da. Unser Kundensupport steht Ihnen unter info@weblaw.ch zur Verfügung. Beiträge können Sie gerne an jusletter@weblaw.ch einreichen. Das Redaktionsteam von Jusletter wünscht Ihnen bereits jetzt eine schöne Sommerzeit. 

 

    Beiträge






  • Aus dem Bundesgericht


  • Aus dem Bundesverwaltungsgericht

  • Medienmitteilungen

  • Rechtsprechungsübersicht