Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Die vorliegende Ausgabe von Jusletter enthält kurze Beiträge zur Frage, ob und in welcher Art die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesgesetze ausgedehnt werden soll. Den aktuellen Anlass dazu bildet ein Bericht der Rechtskommission des Nationalrates, in welchem sie beantragt, Art. 190 BV zu streichen. Damit würde die Verpflichtung der rechtsanwendenden Behörden wegfallen, auch verfassungswidrige Bundesgesetze anzuwenden. Der Nationalrat wird in der kommenden Wintersession darüber beraten.
 
Der erste Beitrag des Unterzeichneten situiert die vorliegenden Beiträge in der bisherigen Diskussion der Verfassungsgerichtsbarkeit und gibt ihre zentralen Thesen kurz wieder. Der zweite Beitrag von Nationalrat Kurt Fluri (FDP SO) legt die tragenden Überlegungen der Kommissionsmehrheit dar. Im dritten Beitrag bespricht Walter Haller die beiden Juristentags-Referate von Maya Hertig Randall und Hansjörg Seiler aus dem Jahr 2010 und skizziert seinen eigenen Ansatz. Martin Schubarth wendet sich im vierten Beitrag gegen einen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit mit dem Argument, diese eigne sich mangels revolutionärer Umbrüche in neuerer Zeit für die Schweiz nicht. Im fünften Beitrag setzt sich Oliver Diggelmann kritisch und differenziert mit den Thesen Schubarths auseinander und streicht die Bedeutung heraus, welche die Verfassungsgerichtsbarkeit für eine konsensorientierte politische Auseinandersetzung hat. Der sechste Beitrag von Frédéric Bernard geht der Frage nach, welche zusätzlichen, über eine blosse Streichung von Art. 190 BV hinausgehenden Verfassungsänderungen erforderlich wären, um eine adäquate Organisation der Verfassungsgerichtsbarkeit zu schaffen. Felix Uhlmann und David Hofstetter legen im siebten Beitrag näher dar, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit im Einzelnen auszugestalten wäre, wenn Art. 190 BV aus der Verfassung entfernt würde. Der achte Beitrag von Luc Gonin diskutiert das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und der Überprüfung von Bundesgesetzen auf ihre EMRK-Konformität und skizziert, wie Konflikte zwischen Verfassungs- und Völkerrecht gelöst werden könnten. Im neunten Beitrag gibt Yann Grandjean zu bedenken, dass der Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit zwar wünschbar, politisch aber schwer umsetzbar ist und hält dafür, dass die präventive Verfassungskontrolle durch die Verwaltung im Gesetzgebungsverfahren die demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen gut miteinander verbinde.
 
Ich hoffe, dass diese kurzen, prägnanten Aufsätze mithelfen, jene Sachfragen herauszuschälen, die im Rahmen der kommenden politischen Auseinandersetzung debattiert werden müssen. Die Frage einer Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist für die Verfassungsordnung der Schweiz von derart grundlegender Bedeutung, dass die demokratische Diskussion darüber nicht im Sumpf populistischer Polemik und introvertierter Ideologie versinken darf.
 
Markus Schefer
Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Basel
Redaktor Jusletter

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