Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Dezember 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht gleich zwei Urteile hinsichtlich der Anwendbarkeit des Schweizer Kartellrechts gefällt: in Sachen GABA gegen die WEKO und Gebro gegen die WEKO. Anja Walker kommentiert die Entscheide, in welchen das Bundesverwaltungsgericht zum einen eine weite Fassung des Schweizer Kartellrechts befürwortete und zum anderen dessen EMRK-Konformität bestätigte. Erstmals legte das Gericht zudem Art. 5 Abs. 4 KG (Unzulässige Wettbewerbsabreden) aus und entschied, dass den Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Abreden sanktionierbar sind.
 
Am 31. Dezember 2013 ist die Frist abgelaufen, bis zu welcher sich die Schweizer Banken entscheiden mussten, ob und in welcher Kategorie sie am unilateralen Programm des Justizministeriums der USA («Department of Justice», «DoJ») partizipieren wollen (vgl. auch Denis Boivin, US Program, in: Jusletter 18. November 2013; Giovanni Molo / Dario Giovanoli, Das US-Programm aus Schweizer Sicht, in: Jusletter 16. Dezember 2013; Lukas Handschin / Daniel Widmer, US Bankendeal: Rückstellungen oder Reserve für allgemeine Bankrisiken?, in: Jusletter 13. Januar 2014). Dr. Peter Hongler und Fabienne Limacher widmen sich der umstrittenen Frage nach der steuerwirksamen Abzugsfähigkeit der unter dem DoJ-Programm auferlegten Bussen aus Sicht des schweizerischen Steuerrechts – wobei Bussen für Banken der Kategorie 2 im Zentrum stehen – und eröffnen damit die Diskussion über die Abzugsfähigkeit der an die USA zu entrichtenden Bussen.
 
Melanie Mayor widmet sich dem Begriff der «Gefährlichkeit». Die Behandlung und Einstufung eines Individuums als gefährlich hat sich im Laufe der Jahre stark gewandelt. Wie kann ein Richter den Begriff näher bestimmen? Welche Massnahmen sind heute in Betracht zu ziehen und warum hat sich die Definition des Begriffes überhaupt verändert?
Die Zwischennutzung, d.h. die zeitlich begrenzte Nutzung von Liegenschaften, verhindert Leerstände und bietet dem Eigentümer so einen «Aktivschutz» seiner Liegenschaft. Dr. Raffael Büchi und Eva Gehrig plädieren für die Gebrauchsleihe als ideale Vertragsform und empfehlen, spezialisierte Dienstleister mit der Zwischennutzung zu beauftragen.
 
In unterschiedlichen Lebensphasen setzen Menschen an ihre Wohnverhältnisse unterschiedliche Ansprüche. PD Dr. Arnold F. Rusch nimmt diese Situation zum Anlass, für Überlegungen, ob es sachenrechtlich gesehen wachsendes oder schrumpfendes Wohneigentum geben kann, welches sich also den Bedürfnissen anpasst. Der dadurch erzielte Flexibilitätsgewinn könnte zur Milderung des Problems der Zersiedelung beitragen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande

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