Liebe Leserinnen und Leser
Am 1. Juli 2014 tritt das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China in Kraft. Anlass genug, die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der Schweiz und China in den Fokus dieser Schwerpunkt-Ausgabe zum chinesischen Recht zu rücken, für die nicht weniger als 17 auf China spezialisierte Autorinnen und Autoren ihren Beitrag geleistet haben.
Im Vorfeld war das Freihandelsabkommen nicht unumstritten, namentlich bezüglich des Schutzes der Menschenrechte in China wurden Bedenken geäussert, denen im «Menschenrechtsdialog» Rechnung getragen werden soll. Doch ist dieser Dialog ein echter Dialog, oder besteht vielmehr die Gefahr eines «Dialogue de sourds», wie Henri Feronvermutet?
Felix W. Egli, Fan Wu und Christoph Niederer bieten in ihrem Beitrag «Die Schweiz als europäische Wegbereiterin des freien Handels mit China» einen umfassenden Überblick über die Meilensteine, die in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und China bisher erreicht wurden. André Brunschweiler und Alexander Troller beleuchten unter dem Titel «Insight into the Swiss-Sino Free Trade Agreement – a path to new business opportunities?» Chancen und Risiken, die sich aus dem Freihandelsabkommen ergeben. Gianna Abegg, Ken Song, Urs Mattes und Nathan Kaiserbefassen sich unter dem Titel «China and Switzerland: The FTA and Medical Devices» näher mit den Möglichkeiten, die sich für die für die Schweiz bedeutsame Medtech-Branche bieten.
Das Freihandelsabkommen eröffnet auch neue Perspektiven bezüglich Investitionen in China. Andreas Lehmann bespricht diese in seinem Artikel «The New Free-Trade Agreement Between Switzerland and China: Analysis of the New Preferential Rules Applicable to China-Inbound Investments, Implementation Planning and Practical Issues». Ergänzend dazu beleuchtet Christoph Köppel die Neuerungen im Unternehmensrecht Chinas. André Brunschweiler erläutert die Regeln für Investitionen in den neuen «Special Economic Zones» im Westen Chinas, während sich Matthias Czerny mit den Möglichkeiten beschäftigt, die sich aufgrund des «Renewable Energy Law» für Investitionen in Windfarmen ergeben.
Doch was geschieht, wenn nicht alles rund läuft? Denis F. Berger beschäftigt sich mit derDurchsetzung von IP-Rechten, Ludwig Hetzel beleuchtet das Konkursrecht Chinasund Laurent von Niederhäusern erläutert die Besonderheiten des chinesischenProzessrechts. Ergänzend kann auch das bereits 2009 abgeschlosseneInvestitionsschutzabkommen zu Rate gezogen werden, welches von Maja Blumerbesprochen wird.
Wir wünschen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
| Rechtsanwältin/Verlegerin | Dr. Yiliang Dong Attorney-at-Law PRC (Lü Shi) Hamburg/Beijing Redaktor Jusletter |
Abstract
Die chinesische und die westlichen Regierungen glauben sich jeweils im Recht, wenn es um das Thema Menschenrechte geht. Obwohl beide Seiten darüber ein konstruktives Gespräch führen sollten, reden sie viel zu oft aneinander vorbei. Beruht dieser Disput auf der Verschiedenheit der Staatsinteressen, der Ideologie oder der verschiedenen Kultur? Oder liegt es an einer grundlegend unterschiedlichen Auffassung bezüglich der Natur der Menschenrechte? Der Beitrag stellt diese realpolitischen, ideologischen, kulturellen und metaphysischen Analysen auf die Probe. Er vergleicht dazu ihre jeweiligen Erklärungen für chinesische und westliche Verschiedenheiten in Bezug auf zwei zentrale Fragen der Menschenrechte, nämlich zu deren Verhältnis zur Souveränität und zum Gemeinwohl.
Abstract
Ausgangspunkt des Beitrags ist die im Titel gestellte Frage, ob das chinesisch-schweizerische Freihandelsabkommen für China vor allem Wegbereiterin für ein Freihandelsabkommen mit der weit bedeutenderen EU sein soll. Die Autoren beleuchten daher nach einem einleitenden Rückblick auf die sino-schweizerischen Beziehungen die konkrete wirtschaftliche Bedeutung des Freihandelsabkommens für beide Länder, um dann im Hauptteil des Beitrags im Einzelnen den konkreten Nutzen des Abkommens für chinesische bzw. schweizerische Exporteure aufzuzeigen. Nach einem kurzen Exkurs zu weiteren Schweizer Staatsverträgen mit China schliesst der Beitrag mit einer Stellungnahme zur Titelfrage.
Abstract
Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Der Beitrag gibt konkrete Beispiele der Zollerleichterungen und zeigt chinesischen und Schweizer Exporteuren Möglichkeiten auf, vom Netzwerk bestehender Freihandelsabkommen zu profitieren. Dabei wird auch auf gewisse Besonderheiten und Schwierigkeiten des chinesischen Marktes hingewiesen, welche trotz des Freihandelsabkommens bestehen bleiben dürften.
Abstract
Die Medizinprodukte-Industrie ist ein innovativer und schnell wachsender Markt, auch in China. Der Beitrag behandelt die Konsequenzen des jüngsten Freihandelsabkommens China-Schweiz auf den Handel mit Medizinprodukten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirkung von Zolltarifsenkungen, geltenden Ursprungsregelungen und der Beseitigung technischer Handelshemmnisse. (sk)
Abstract
Das kürzlich abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China wird als Meilenstein der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten bezeichnet. Hauptsächlich mit Bezug auf ausländische Investitionen in China analysiert der Artikel die neuen Vorzugsregeln im Bereich des Warenhandels und die Marktzutrittsbedingungen für den Dienstleistungssektor. Der Autor schlägt praktische Vorgehensweisen vor, mit deren Hilfe Marktteilnehmer ihre Vorteile unter dem Freihandelsabkommen optimieren können, und beleuchtet dabei einzelne spezifische Schwierigkeiten sowie künftige Herausforderungen.
Abstract
Am 1. März 2014 trat das abgeänderte Gesellschaftsrecht der Volksrepublik China in Kraft. Folgende Hauptänderungen wurden eingeführt: Ablösung des Systems der Registrierungspflicht des einbezahlten Kapitals durch die Registrierung des gezeichneten Kapitals, die Aufhebung von Mindestkapitalvorschriften, Aufhebung von Zeitvorschriften in Bezug auf die Kapitaleinzahlung, Aufhebung von Begrenzungen in Bezug auf Kapitalkontribution in nicht monetärer Form und von Vorschriften in Bezug auf Kapital-Verifikation-Report. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche der vorgenannten Änderungen auch auf ausländisch-investierte Gesellschaften anwendbar sind.
Abstract
Auch in China sind steuerliche Überlegungen bei Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten zentral. Ausländische Investoren sollten sich bewusst sein, dass die chinesische Zentralregierung neben der allseits bekannten Freihandelszone von Shanghai diverse weitere Sonderwirtschaftszonen mit ähnlichen Vorteilen festgelegt hat. Dieser Kurzbeitrag soll am konkreten Beispiel der Sonderwirtschaftszone von Horgos und Kashgar im Nordwesen von China, eine Übersicht über typische Steuervorteile solcher Sonderwirtschaftszonen geben und aufzeigen wie ausländische Investoren davon profitieren können.
Abstract
Die Volksrepublik China hat mit Abstand den weltweit grössten Zubau von Produktionskapazitäten, welche Wind zur Stromgewinnung nutzen. Die Nutzung neuer erneuerbarer Energien wird auch in China durch das Gesetz über erneuerbare Energien geregelt und – wie in der Schweiz und in Deutschland – staatlich über eine Einspeisevergütung gefördert. Es wird im Folgenden dargelegt, wie diese geltende gesetzliche Regelung Anreize für Investoren schafft.
Abstract
Der Artikel ist eine Zusammenfassung der Präsentation des Autors am Anlass der Schweizer-Chinesischen Handelskammer Schanghai vom 13. Februar 2014.
Abstract
Das chinesische Konkursrecht könnte in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Wie in dem Artikel ausgeführt wird, verlassen derzeit die überwiegende Mehrheit der chinesischen Unternehmen unorganisiert den Markt. Dieses Verhalten wirkt sich nicht nur negativ auf andere Unternehmen aus, es fördert auch Unsicherheiten und – nicht zuletzt – es widerspricht dem Staatsziel der Volksrepublik China, mehr Rechtsstaatlichkeit herzustellen.
Abstract
Ziel dieses Beitrags ist es, der Leserschaft einen Eindruck über die Grundstrukturen des Zivilprozessrechts in der Volksrepublik China zu geben. Im Zentrum stehen dabei praktische Ratschläge, die ein ausländischer Anwalt beachten sollte, um die üblichen Fallstricke bei der Prozessführung in China zu vermeiden. Der Artikel versteht sich damit nicht als vollständige Abhandlung des chinesischen Zivilprozessrechts, sondern eher als eine Untersuchung einzelner ausgewählter Themenbereiche.
Abstract
Das Investitionsschutzabkommen aus dem Jahr 2009 zwischen der Schweiz und China, welches am 13. April 2010 in Kraft getreten ist, entspricht internationalen Standards und eröffnet insbesondere die Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat vor ein Schiedsgericht zu bringen.
Abstract
EGMR – Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat am 3. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perincek behandeln wird. In der Schweiz ist der türkische Nationalist wegen der Leugnung des Völkermords an den Armeniern verurteilt worden. (Urteil 27510/08)
Abstract
BGer – Ein Elternteil kann nicht gezwungen werden, Informationen über das gemeinsame Kind, wie zum Beispiel Zeugnisnoten, an den anderen weiterzugeben. Das hat das Bundesgericht im Fall eines völlig zerstrittenen Paares entschieden. (Urteil 5A_518/2013)
Abstract
BGer – Wirkt sich die Übersetzung durch einen Angehörigen nicht auf eine Begutachtung aus, hat die Beurteilung gemäss Bundesgericht Beweiswert – auch wenn Lehre, Rechtsprechung und Leitlinien Familienmitglieder als Übersetzer prinzipiell ausschliessen. (Urteil 9C_738/2013)
Abstract
BGer – Die Beschlagnahme eines Motorrades, mit dem der Besitzer mit 151 km/h statt der erlaubten 80 km/h gefahren ist, bezeichnet das Bundesgericht als rechtens. Irrelevant ist, dass der Fahrer wegen der Einziehung psychisch angeschlagen und arbeitsunfähig geworden ist. (Urteil 1B_406/2013)
Abstract
BGer – Die unaufgeforderte Information ausländischer Strafverfolgungsbehörden über Hinweise der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) setzt nicht zwingend voraus, dass in der Schweiz selber eine Strafuntersuchung eröffnet wurde. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ab. (Urteil 1C_126/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht annulliert die Baubewilligung für ein Wohnbauprojekt im Gewässerraum des Flusses Wigger in der Luzerner Gemeinde Dagmersellen. Gemäss dem Entscheid liegen die betroffenen Parzellen an der Peripherie der Ortschaft nicht in einem «dicht überbauten Gebiet», weshalb keine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. (Urteil 1C_565/2013)
Abstract
BGer – Die Fingerabdrücke eines Iren auf einer Museumsvitrine in Genf reichen nicht aus, um ihn weiterhin in Untersuchungshaft zu behalten, hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wird beschuldigt, am Diebstahl des Horns eines Nashorns beteiligt gewesen zu sein. (Urteil 1B_137/2014)
Abstract
BGer – Der ehemalige Direktor der Bettmeralp Bahnen AG ist nicht mitschuldig am Tod eines siebenjährigen Knaben durch ein Pistenfahrzeug. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Walliser Kantonsgericht muss nun nochmals über die Bücher. (Urteil 6B_405/2013)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht will abwarten, bis das schweizerische Verjährungsrecht bezüglich Personenschäden geändert ist, bevor es eine Beschwerde von Erben eines Asbestopfers behandelt. (Urteil 4A_554/2013)
Abstract
BGer – Die Credit Suisse verweigert einem ehemaligen Mitarbeiter eine Kopie von Dokumenten, die ihn betreffen und den US-Behörden übermittelt worden waren. Alle Vorinstanzen haben dem Angestellten Recht gegeben. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht. (Urteil 4A_215/2014)
Abstract
BVGer – Wegen unerlaubten Wertpapierhandels hat die FINMA den Konkurs über vier Firmen eröffnet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Publikation des Tätigkeitsverbots für die beiden Drahtzieher bestätigt, weil eine schwere Verletzung des Börsengesetzes vorliegt. (Urteil B-6736/2013)
Abstract
BVGer – Einem jungen Tessiner hat die Armee keine Waffe anvertrauen wollen und ihn damit für dienstuntauglich erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Gesinnung des Mannes kein Sicherheitsproblem und hat seine Beschwerde gutgeheissen. (Urteil A-5028/2013)
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht am 3. Juni 2014 die definitive Fassung des neuen Rundschreibens «Rechnungslegung Banken». Das neue Rundschreiben basiert auf der vom Bundesrat verabschiedeten, totalrevidierten Bankenverordnung. Bankenverordnung und Rundschreiben treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstract
Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2014 beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA beginnt am 1. Juli 2014.
Abstract
Der Bundesrat hat die Anlagevorschriften in der Verordnung über die berufliche Vorsorge BVV2 angepasst. Dem besonderen Risiko von Wertschriftenleihen und Repo-Geschäften wird mit erhöhten Anforderungen an die Sicherheit Rechnung getragen. Ausgehend von den Erfahrungen während der Finanzkrise sollen zudem im Bereich der Forderungen klassische Anleihen von komplexen Produkten abgegrenzt werden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft, mit Wirkung auf das Rechnungsjahr 2015.
Abstract
Juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen künftig nicht besteuert werden, sofern ihr Gewinn 20‘000 Franken oder weniger beträgt. Die Freigrenze gilt für alle juristischen Personen, deren Gewinn- und Kapitalverwendung ausschliesslich einem ideellen Zweck gewidmet sind. Der Bundesrat hat am 6. Juni 2014 den Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Abstract
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF legt ein Argumentarium zur Revision des Kindesunterhaltsrecht (13.101 ZGB. Kindesunterhalt) vor. Sie fordert, zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs so zu verbessern, dass das Verfassungsgebot der Gleichstellung der Geschlechter sowie die Kinderrechte respektiert werden.
Abstract
Die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU werden enger zusammenarbeiten. Das Parlament hat seine Zustimmung zu einer Vereinbarung gegeben, die die grenzüberschreitende Bekämpfung von Kartellen erleichtern soll. (sk)
Abstract
Auch der Nationalrat will den Schutz von Hausangestellten stärken. Wie bereits der Ständerat hat er sich am 12. Juni 2014 für die Ratifizierung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ausgesprochen. Die Vorlage war allerdings umstritten.
Abstract
Nach dem Ständerat hat sich am 3. Juni 2014 auch der Nationalrat für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Im Reagenzglas gezeugte Embryos sollen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden dürfen. Der Nationalrat geht bei der Liberalisierung aber weiter als die kleine Kammer.
Abstract
Der Bundesrat soll Vernehmlassungen nicht mehr nach Gutdünken im Eiltempo durchführen dürfen. Nach dem Ständerat hat sich am 2. Juni 2014 auch der Nationalrat für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen ausgesprochen.
Abstract
Der Ständerat unterstützt die Einführung eines elektronischen Patientendossiers. Dieses soll grundsätzlich freiwillig sein: Die Patientinnen und Patienten können selber entscheiden, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen möchten.
Abstract
Die Schweiz soll ein internationales Protokoll ratifizieren zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen an der Biodiversität, welche über Grenzen hinweg verbreitet wurden. Das hat der Ständerat am 4. Juni 2014 als Zweitrat beschlossen.
Abstract
Über die Frage, ob einer Person die direkten Bundessteuern erlassen werden, sollen künftig in jedem Fall die Kantone entscheiden. Nach dem Nationalrat hat sich am 3. Juni 2014 auch der Ständerat für diese Lösung ausgesprochen.
Abstract
Ausländische Investoren dürfen weiterhin in der Schweiz Gewerbeliegenschaften erwerben und sich an Immobiliengesellschaften beteiligen. Die heutigen Ausnahmen zur «Lex Koller» bleiben vorerst bestehen. Der Ständerat hat die Vorstösse für eine Verschärfung des Gesetzes abgelehnt.
Abstract
Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften zu bündeln. Künftig soll die Aufsicht bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) konzentriert werden.
Abstract
Will der Bundesrat in dringenden Fällen Staatsverträge vorläufig anwenden, kann er dies auch in Zukunft ohne Zustimmung des Parlaments tun. Der Ständerat hat sich am 2. Juni 2014 gegen einen Kompromissvorschlag aus dem Nationalrat ausgesprochen.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. April bis und mit 16. Mai 2014 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Jusletter