Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Der Zugang von Schweizer Medizinprodukten zum EU-Markt hängt wesentlich vom Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (aus dem Paket «Bilaterale I») ab. Das Abkommen hätte aufgrund wesentlicher Neuerungen im Bereich der Medizinprodukteregulierung Ende Mai 2020 angepasst werden müssen. Aufgrund der Pandemiesituation wurden die Neuerungen verschoben. Remus Muresan untersucht die unmittelbaren und später zu erwartenden Auswirkungen dieser Verschiebung auf das Abkommen in Bezug auf Medizinprodukte.
Die Oberzolldirektion qualifizierte Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von unter 1% als sog. «Ersatzprodukte» im Sinne des Tabaksteuergesetzes. Das Bundesgericht hatte sich daraufhin mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sich die von der Oberzolldirektion verfügte Besteuerung auf eine gesetzliche Grundlage stützen lässt. Larissa Neumayer analysiert und kommentiert das Urteil betreffend die steuerrechtliche Qualifikation von CBD-Cannabisblüten.
Das Coronavirus und die zur Bekämpfung von COVID-19 getroffenen Massnahmen stellen die Bevölkerung weiterhin vor grosse Herausforderungen und lassen viele juristische Fragen offen:
- In dieser Jusletter-Ausgabe befasst sich Daniel Kettiger kritisch mit der COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht, mit welcher der Bundesrat Video- und Telefonkonferenz-Anwendungen in zivilrechtlichen Verfahren im Zeitraum bis zum 30. September 2020 zulässt und regelt.
- Patricia M. Schiess Rütimann analysiert das Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz bei der Bekämpfung des Coronavirus.
- Thomas Koller richtet einen Appell an die Rechtsöffnungsrichter. Gegen vom Lockdown betroffene Geschäftsmieterinnen und -mieter sollte bei Mietzinsbetreibungen nur sehr zurückhaltend provisorische Rechtsöffnung erteilt werden, damit der Weg an die paritätischen Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtrecht nicht versperrt wird.
- Astrid Lienhart geht der Frage nach, ob für die neu geschaffene Personengruppe der besonders gefährdeten Personen Sperrfristenschutz gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR besteht oder nicht.
- Damit es in der Gesundheitsversorgung nicht zu Personalengpässen kommt, hat der Bundesrat für Spitalabteilungen das Arbeitsgesetz betreffend Arbeits- und Ruhezeiten für die Dauer der ausserordentlichen Lage sistiert. Marc Wohlwend fasst den Stand der Forschung zu überlangen und irregulären Arbeitszeiten zusammen und entwirft basierend darauf eine Auslegung von Art. 10a Abs. 5 COVID-19-Verordnung 2.
Übrigens: Seit letzter Woche können Sie auf sämtlichen neuen Jusletter-Beiträgen Kommentare hinterlassen. Beteiligen auch Sie sich an der Diskussion! Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
In eigener Sache – alles zum Thema Coronavirus:
- In der fünften Folge unserer Reihe «Praxisfragen aus rechtlicher Sicht» haben Expertinnen und Experten zu datenschutzrechtlichen Fragen referiert. Die Aufzeichnung dieses Webinars und der vorangegangenen Webinare sowie die Folien der Referierenden finden Sie auf unserer Themenseite.
- In der Webinar-Reihe geht es weiter mit dem Thema Konkurs- und Gesellschaftsrecht (5. Mai) und Mietrecht (27. Mai). Die Teilnahme ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
- Unser Jusletter Coronavirus-Blog wächst – mit neuen Beiträgen und Kommentaren.