Liebe Leserinnen und Leser
Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme der «Abzocker»-Initiative die «erforderlichen Ausführungsbestimmungen» erlässt. Das EJPD beabsichtigt bereits bis Ende Mai 2013 einen Vorentwurf zur Verordnung zu publizieren. Im Verordnungstext dürften auch die von der Initiative geforderten Strafbestimmungen enthalten sein, da sich der Bundesrat beim Erlass der «Abzockerverordnung» eng an den Wortlaut der Verfassung halten will. Patric Brand, Karl-Marc Wyss und Pascal Zysset setzen sich mit der Frage auseinander, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, aktienrechtsbezogene Strafbestimmungen auf Verordnungsstufe zu regeln.
Dem Urteil des Bundesgerichts vom 27. August 2012 widmen sich Dr. Roland Pfäffliund Karina Eggermann. Das Bundesgericht befasste sich hierbei mit der Abgrenzung von Sonderrecht und gemeinschaftlichem Eigentum bei der Errichtung von Stockwerkeigentum vor der Erstellung des Gebäudes.
Sog. Apps begleiten uns heute in fast allen Lebenslagen. So erstaunt es nicht, dass eine Suche unter dem Stichwort «Medizin» bzw. «Medical» zum Beispiel im App-Store von Apple zahlreiche Treffer bringt. Die unter diesen Stichwörtern gefundenen «Medical Apps» reichen vom einfachen medizinischen Wörterlexikon über den Rechner für Infusionsdosierungen bis hin zur App für Blutdruckmessungen. Philippe Fuchs und Marco Giovanettoni fragen, ob diese Apps von der Heilmittelgesetzgebung erfasst werden und den gesetzlichen Anforderungen eines Medizinprodukts genügen müssen.
Jean-Marie Agier und Philippe Graf bieten einen Überblick über das «Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht» und konzentrieren sich hierbei insbesondere auf die vier im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) genannten Begriffe «einfach», «rasch», «öffentlich» und «kostenlos». Genau so sollte das kantonale Verfahren nämlich ablaufen.
Eine Zwischenbilanz nach 10 Jahren Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)aus Sicht der Schuldenberatung zieht Mario Roncoroni. Er kommt zum Schluss: Nicht das Gesetz ist mangelhaft, sondern die Anwendung des Gesetzes durch die Kreditgeberinnen.
Zudem freuen wir uns sehr, Ihnen die neue Redaktion Völkerrecht bei Jusletter vorstellen zu dürfen. Wir begrüssen ganz herzlich Prof. Dr. Samantha Besson, Prof. Dr. Daniel Moeckli und Dr. Tillmann Altwicker im Jusletter-Redaktionsteam.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |