Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Dürfen Aufnahmen einer Dashcam als Beweise in einem Unfallhaftpflichtprozess verwertet werden? Ursula Uttinger bespricht das Urteil des Bundesgerichtshofs VI ZR 233/17 vom 15. Mai 2018, in dem eine solche Beweisverwertung zugelassen wurde, obwohl die Aufnahmen die informationelle Selbstbestimmung verletzen.  

Mirjam Werlen zeichnet die drohenden Auswirkungen der «Selbstbestimmungsinitiative» (Vorrang des Verfassungs- gegenüber dem Völkerrecht; Rückwirkungsgebot) auf, insbesondere die damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten, die sowohl die Grund- und Menschenrechte im Rahmen der EMRK betreffen, als auch beispielsweise unsere Demokratie (politische Rechte), die Wirtschaftsverfassung der Schweiz, die internationale Kriminalitätsbekämpfung und das Vertrauen anderer Staaten in die Schweiz.

Wer zahlt, wenn der Staat einem öffentlichen Unternehmen Bussen für Kartellrechtsverstösse auferlegt? Franz Böni und Alex Wassmer zeigen am Beispiel der Schweizerischen Post, dass eine Selbstbestrafung des Staates nicht zielführend ist, und machen Vorschläge für alternative Formen der Sanktionierung, etwa den Rückgriff auf das Management oder den befristeten Ausschluss von Ausschreibungen.
 
Barbara Schroeder de Castro Lopes macht in ihrem Essay eine Tour d’Horizon über die drei grossen Rechtsgebiete zur Verantwortlichkeit von Schweizer Unternehmen im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Sie kommt zum Schluss, dass «ein <Mehr> an Schutz […] mit den bestehenden Verhaltensanreizen und Massnahmen besser und wirksamer zu erzielen sein [dürfte]» als mit neuen Haftungsinstrumenten.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche und natürlich eine spannende Lektüre.

Leiterin Jusletter
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

 
In eigener Sache: 
Umfrage zur Nutzung von Visualisierungen bei Schweizer Juristinnen und Juristen 
Mittels einer elektronischen Umfrage bei Juristinnen und Juristen in der ganzen Schweiz soll eruiert werden, inwieweit sie visuelle Mittel wie Skizzen, Fotos, eigene Darstellungen auf Flipcharts oder auf Notizzetteln etc. verwenden.

Link zur Umfrage: https://goo.gl/forms/5GVXrHNFFMaNZKGr1 

Für Ihre geschätzte und wertvolle Mitwirkung an der untenstehenden Umfrage dankt Ihnen sehr herzlich 
Dr. iur. Caroline Walser Kessel, Rechtsanwältin, Zürich
Verein „Zentrum für Visuelles Recht“, Zürich
https://www.visuellesrecht.ch/
https://www.facebook.com/visuellesrecht/

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